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18.08.2014, 11:03
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.08.2014, 12:40 von
FreeNine.)
Hallo @ all,
ich nehme seit ca. 5 Jahren u.a. den Blutdrucksenker "Vot um" (Wirkstoff Olmesartanmedoxomil) ein. Jetzt (seit August) wurde ja von der Pharma eine Preiserhöhung festgelegt, so das der Patient (trotz Zuzahlungsbefreiung) plötzlich 40 Euro zuzahlen (trotz Krankenkassenrezept - rot) muss. Mein HA hatte schon am letzten Termin auf "Olme-tec" (anderer Hersteller) umstellen wollen. Ich wollte das aber erst mit dem Nephrologen noch abklären, der meint nun Umstellung auf Valsartan/Diovan.
Allerdings hat man die Umstellung auf Valsartan vor ein paar Jahren schon mal in der Uni versucht und es ging nach hinten los - nämlich der Blutdruck nach oben. Der HA hat das damals wieder rückgängig gemacht, so das ich wieder Votum bekam. Und der Patient - nämlich ich - war der Leidtragende.
Meine Frage, wem geht es ähnlich betreffs Umstellung? Kennt einer den Unterschied zwischen den Wirkstoffen Valsartan und Olmesartan?
Muss man sich so eine Umstellung eigentlich gefallen lassen?
Ich bin gerade etwas ratlos und überlege die 40 Euro erstmal zu zahlen, - aber wenn dann nicht kampflos.
Eigentlich bin ich nicht bereit hier nochmal den Versuch zu starten und mich noch zusätzlich mit solchen Umstellungen herum zu quälen.
LG FreeNine
PS: bei "Olme-tec" ist der Zuzahlungsbetrag wohl jetzt nach heutiger Aussage der Apotheke genauso hoch?!
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18.08.2014, 12:37
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.08.2014, 12:42 von
FreeNine.)
Also gerade etwas Recherchieren lassen. Es ist
nicht der Preis des Medikamentes erhöht wurden, sondern :
Zitat:Hintergrund der Teuerung ist ein Tauziehen zwischen Pharmaunternehmen einerseits und Kassen andererseits: Zum 1. Juli hat der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) insbesondere für Mittel gegen Sodbrennen und Bluthochdruck neue Erstattungshöchstgrenzen für Arzneimittel festgelegt, sogenannte Festbeträge. Gilt ein solcher Festbetrag, den die Kassen maximal erstatten, können die Pharmaunternehmen ihre Preise dem niedrigeren Festbetrag anpassen; sie können – aber sie müssen nicht....
http://www.mainpost.de/ueberregional/pol...98,8203928
d.h. Weder Arzt noch Apotheke konnten mich darüber genau informieren. Nun weis ich auch noch nicht wie ich persönlich weiterverfahre?!
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Hi
Welche Dosi nimmst von Olm ?
Wird schwierig werden schätz wist Klagen müssen, und nicht gewinnen die Verweisen dann auf andere Blutdrucksencker.
Schreib doch mal den Hersteller an von Olm.
Hausel
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18.08.2014, 18:56
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.08.2014, 21:44 von
FreeNine.)
Hallo Hausel, hast die PN
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Also diese Erhöhungen nennen sich genau
Aufzahlung zum Festbetrag und erscheinen immer öfter bei Medikamenten. Ist mir vor kurzer Zeit auch bei der verschriebenen Antibiotika vom Zahnarzt passiert und bei einer verschreibungspflichtigen Salbe. In beiden Fällen wurde ich nicht vom Arzt darauf hingewiesen und in der Apotheke vor vollendete Tatsachen gestellt.
Im Nachhinein habe ich das auch in der Arztpraxis gesagt. Die waren erstaunt, das man da noch eine Aufzahlung zahlen muss. (War in beiden Fällen nicht so hoch - aber immerhin auch 3 Euro)
Das alles kommt mir so nach einem schleichenden Prozess vor immer mehr Kosten zu Lasten des Patienten umzulegen.
@ Hausel,
Übrigends habe ich die Kostenübernahme für das obige Blutdruckmedikament bei der Kasse beantragt, da es keinen preiswerten Ersatz mit dem
gleichen Wirkstoff gibt. Nach 5 Wochen kam keine Absage (wie erwartet), sondern ein Schreiben aus einem ganz anderen Gegend unseres Landes, das mein Antrag in Bearbeitung sei, man sich jetzt mit dem Arzt in Verbindung setzt und nun klärt ob es sich um einen atypischen Fall handelt. Da bin ich ja gespannt. Wollen wohl keine Klage....
LG FreeNine
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http://www.aerztezeitung.de/politik_gese...ungen.html
Dieser Artikel soll aufklären, kapiert habe ich es aber nicht.
Kann man davon ausgehen, daß der Arzt sich kümmern muß, was aufzahlungsfrei ist, wenn er seinen Patienten auf eine Medikamentenumstellung vorbereiten soll?
Oolong
Geduld und Gelassenheit des Gemüts tragen mehr zur Heilung unserer Krankheit bei,
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11.11.2014, 21:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.11.2014, 22:05 von
FreeNine.)
Hallo Oolong,
Also bei dem Blutdruckmedikament mit dem Wirkstoff Votum (bei einer N3 Packung mit 98 Tab. ist ein Aufschlag zum Festbetrag von ca. 86 Euro zu zahlen (= Genaue Summe muss ich nachschauen)) ist es so, das mein Arzt umstellen wollte auf ein anderes Medikament bzw. darauf hingewiesen hat, das es teurer wird und der Patient dann einen Eigenanteil zahlen müsste. Die Ärzte waren regelrecht gereizt, das sie sich auch noch damit "rummschlagen" müssen. Allerdings war auch keiner richtig informiert z.B. über die genaue Höhe bzw. genaue Zusammenhänge, denn jeder hat was anderes von sich gegeben. Und eine korrekte Auskunft hat mir in diesem Fall keiner geben, ich sollte mich in der Apotheke erkundigen usw.....
Ich sollte z.B. auf Valsartan (anderer Wirkstoff) umgestellt werden. Aber keiner hat sich damit beschäftigt, ob die Umstellung auch funktioniert oder auch schon mal versucht wurde. Bzw. warum es vor Jahren sofort wieder abgesetzt werden musste.
Und bei den anderen Medikamenten hat mich erst gar keiner darauf hingewiesen... Siehe Beitrag #5
LG FreeNine
PS. Ob man generell davon ausgehen kann, das die Ärzte darüber informiert sind bezweifle ich, sie merken es wahrscheinlich zum großen Teil erst, wenn eine Rückmeldung von Patient oder Apotheke kommt?!
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