28.04.2015, 18:30
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.05.2015, 07:13 von ll Moderator ll.)
Liebe Forumsnutzer,
aus gegebenen Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass die Weitergabe von rezeptpflichtigen Medikamenten äußerst problematisch verlaufen kann.
Das Risiko für den Erwerber liegt auf auf der Hand: Es kann zu unkalkulierbaren Nebenwirkungen und Wechselwirkungen kommen, es kann das vollkommen falsche, unpassende Medikament sein, oder nicht mehr wirksam weil falsch gelagert wurde.
In Folge können körperliche Schädigungen auftreten.
In Regel macht es nämlich durchaus Sinn, dass Ärzte und Apotheker die derartige Arzneien verschreiben und verkaufen dürfen, ein entsprechendes Studium absolvieren mussten.
Was vielen nicht so klar ist: Auch der Abgebende trägt Risiken. Kommt es zu Schäden durch die Medikamenteneinnahme, kann eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung drohen.
Verschenkt man nicht, sondern lässt sich bezahlen wird es nochmal kritischer.
Denn dann liegt ein Handel vor, der einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz darstellt.
Wir verstehen die Not die oft der Auslöser für solche "Aktionen" ist, aber dennoch möchten wir euch als Forumsbetreiber eindringlich bitten, dass ihr dieses Forum nicht (zb. über die PN) als "Handelsplattform" missbraucht.
Viele Grüße
Moderator
aus gegebenen Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass die Weitergabe von rezeptpflichtigen Medikamenten äußerst problematisch verlaufen kann.
Das Risiko für den Erwerber liegt auf auf der Hand: Es kann zu unkalkulierbaren Nebenwirkungen und Wechselwirkungen kommen, es kann das vollkommen falsche, unpassende Medikament sein, oder nicht mehr wirksam weil falsch gelagert wurde.
In Folge können körperliche Schädigungen auftreten.
In Regel macht es nämlich durchaus Sinn, dass Ärzte und Apotheker die derartige Arzneien verschreiben und verkaufen dürfen, ein entsprechendes Studium absolvieren mussten.
Was vielen nicht so klar ist: Auch der Abgebende trägt Risiken. Kommt es zu Schäden durch die Medikamenteneinnahme, kann eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung drohen.
Verschenkt man nicht, sondern lässt sich bezahlen wird es nochmal kritischer.
Denn dann liegt ein Handel vor, der einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz darstellt.
Wir verstehen die Not die oft der Auslöser für solche "Aktionen" ist, aber dennoch möchten wir euch als Forumsbetreiber eindringlich bitten, dass ihr dieses Forum nicht (zb. über die PN) als "Handelsplattform" missbraucht.
Viele Grüße
Moderator