Ich habe in einem anderen Thread ja schon darüber berichtet, daß ich gelesen habe, daß eine meiner Ärztinnen auf meine Karteikarte geschrieben hat: "Phobie Borrelien" und unter Beschwerden: "Kopfschmerzen, Müdigkeit", was ja nur ein sehr kleiner Teil der Beschwerden ist, die ich gehabt und der Ärztin erzählt habe. Ich weiß, daß ich dagegen nichts machen kann. Ich erwarte von dieser Ärztin eh nichts.
Und dennoch hätte ich das so gerne schwarz auf weiß, was die da aus meinen Beschwerden gemacht hat. Und wenn es nur ist, um mir das groß in meinem Zimmer aufzuhängen. Nur um darauf aufmerksam zu machen. Soweit ich weiß, habe ich doch ein Einsichtsrecht in meine Akte. Geht dieses Recht aber auch so weit, daß ich mir das mit meinem Handy abfotographieren darf? Eine Kopie von meiner Karteikarte werden die mir ja wohl nicht machen wollen.
Charmanter Gedanke, das einfach abzufotografieren, aber ob das dann in irgendeiner Form verwertbar ist, halte ich für fraglich, außer um dir in deine Akten zu heften.
He mikky
Ich habe auch eine tolle Diagnose unter meinen
Hypochondrische Phobie
Als ich das gelesen habe musste ich mich kringeln vor Lachen.
Tatsache ist das es jeder nach seinem besten Wissen beschreibt.
Für meine Ärztin sehe ich in alles bakterielle Krankheiten.
Ich sehe es mit der Weile mit Humor,ärgern bringt gar nichts, sonst ist man nachher noch hochgradig aggressiv.
Ich selbst kann diese unreflektierten Ärzte nicht ernst nehmen und orientiere mich an die, die es besser Wissen.
Das macht das Leben unbeschwerter.
Es geht mir nicht um Verwertbarkeit, sondern einfach nur darum, daß ich jemandem, mit dem ich über die Sache rede, das zeigen kann. Schwarz auf weiß. Und ich möchte das selber auch noch mal sehen. Es war ja nur eine sehr kurze Zeit, die ich das gesehen habe. Und ehrlich gesagt, habe ich selber noch Zweifel, ob ich die Handschrift der Ärztin wirkich richtig entziffert habe. Ich kann das kaum glauben.
Du hast ein Recht auf Einsicht der Krankenakte bzw. kannst dir diese gegen Gebühr kopieren lassen. Forografieren geht natürlich auch. Ob das jetzt auch für die handschriftlichen Notizen des Arztes gilt, weiß ich nicht sicher, ich denke aber schon.
(05.03.2018, 09:22)Markus schrieb: Du hast ein Recht auf Einsicht der Krankenakte bzw. kannst dir diese gegen Gebühr kopieren lassen. Forografieren geht natürlich auch. Ob das jetzt auch für die handschriftlichen Notizen des Arztes gilt, weiß ich nicht sicher, ich denke aber schon.
Lieber Markus,
genau dieses Thema beschäftigt mich auch gerade.
Ich würde mir wünschen, daß ich hier vom Verein unterstützung bekäme...
LG Bine
(05.03.2018, 22:37)bine schrieb: Ich würde mir wünschen, daß ich hier vom Verein unterstützung bekäme...
Für solche allgemeinen Sachen gibt es ja verschiedene Beratungsmöglichkeiten, etwa Caritas oder VDK oder UPD. Die Rechtslage ist aber so klar, dass das eigentlich obsolet ist:
https://www.patientenberatung.de/de/rech...rankenakte schrieb:Kopien der Patientenakte anfordern Als Patient haben Sie das Recht, Ihre Patientenakte jederzeit einzusehen. Außerdem muss Ihnen der Arzt eine Kopie erstellen, wenn Sie darum bitten – das Original verbleibt normalerweise in der Praxis. Kopien können in verschiedenen Situationen für Sie wichtig sein. Falls Sie den Arzt wechseln, sollte der Nachfolger beispielsweise genau über bisherige Erkrankungen und Therapien informiert sein. Sie können ihn darum bitten, die entsprechenden Unterlagen bei seinem Vorgänger anzufordern oder Sie besorgen die Abschrift selbst. Dieses Recht auf Kopien der Patientenakte können Sie auch für Teilbereiche geltend machen. Wenn Sie sich eine Zweitmeinung einholen möchten, sollten Sie beispielsweise Duplikate von eventuellen Röntgenaufnahmen anfertigen lassen, um eine zusätzliche Strahlenbelastung zu vermeiden. Die Kosten für diese Kopien müssen Sie allerdings selbst tragen. Sie können von maximal 50 Cent pro kopiertem Blatt Papier bis zu mehreren Euro für eine gebrannte CD reichen. Wichtig ist die Kopie der Patientenakte zudem, falls Sie mit den Behandlungsmethoden unzufrieden waren und gegebenenfalls Beschwerde einlegen möchten.
Wenn der Arzt die Herausgabe einer Abschrift der Patientenakte verweigert Die Rechtslage ist klar: Sie dürfen Ihre Patientenakte jederzeit einsehen. Eine „Vorwarnfrist“ ist gesetzlich nicht vorgesehen. Denn es ist die Pflicht des Arztes, die Unterlagen sorgfältig und aktuell zu führen. In der Praxis kommt es jedoch immer wieder vor, dass Mitarbeiter die Vorlage verweigern und als Grund dafür Zeitmangel oder technische Probleme anführen. In solchen Fällen ist es ratsam, sich an den Arzt persönlich zu wenden und auf die Rechtslage zu verweisen. Sollte das nicht helfen, dann können Sie einen Anwalt einschalten, der Ihre Ansprüche durchsetzt. Des Weiteren können Sie sich bei der zuständigen Landesärztekammer beschweren.
Zwei Argumente, um die Einsicht in die Patientenakte zu verweigern Sie dürfen die vollständige Patientenakte einsehen, auch Teilbereiche kann Ihnen der Arzt nicht ohne triftigen Grund vorenthalten. Der Gesetzgeber sieht nur zwei Begründungen vor, die dieses Recht einschränken. Ein mögliches Argument ist, dass der Inhalt Sie gefährden könnte. Das muss jedoch mit einer entsprechenden Diagnose verbunden sein, beispielsweise Depressionen und Suizidgefahr.
Die Frage ist, was du dir davon versprichst. Denn es ist davon auszugehen, dass der Arzt in Zukunft nicht mehr gut auf dich zu sprechen sein wird. Und wenn du der Meinung bist, dass er ein falsches Bild von dir hat, dann nimm deine Akte, suche einen neuen Arzt und händige ihm halt nur die Berichte aus, die du für zutreffend hälst.
Ich habe es heute einfach gemacht. Ich habe einfach gesagt, daß ich noch ein paar Untersuchungsergebnisse für meine Unterlagen benötige. Die Arzthelferin hat mir dann meine Karteikarte samt Untersuchungsergebnissen gegeben. Ich habe dann das alles durchgeschaut und mir rausgenommen, was ich brauche. Die Arzthelferin hat in der Zwischenzeit etwas anderes gemacht. Ich habe dann schnell meine Kamera rausgeholt und die erste Seite der Karteikarte fotographiert. Ich glaube nicht, daß jemand was gemerkt hat.
Was ich mir davon verspreche? Na, ich habe das jetzt schwarz auf weiß, kann es jedem zeigen, und wir können gemeinsam darüber lachen. Behandelt wurde ich danach übrigens von einem "Borrelien-Guru". Auch toll, finde ich. Ist das nicht schon eine Beleidigung eines Arzt-Kollegen?