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Ich war vor 1,5 Jahren bei einer Routinekontrolle bei einem Zahnarzt. Der wollte unbedingt röntgen, obwohl ich gar keine Beschwerden hatte. Leider habe ich mich dennoch überreden lassen, daß das notwendig wäre und zugestimmt. 1 Jahr später war ich bei einem anderen Zahnarzt, der auch wieder röntgen wollte. Diesmal habe ich widersprochen, da das gerade erst gemacht worden ist. Er wollte diese Röntgenbilder sehen, und ich versuchte, sie in der anderen Praxis abzuholen. Da war aber niemand zu erreichen, da die Praxis inzwischen geschlossen ist. Es war lange Zeit auch nicht möglich, telefonisch jemanden zu erreichen. Inzwischen geht wenigstens zeitweise mal wieder jemand ran. Man sagte mir, daß es sich um analoge Röntgenbilder handeln würde und ich diese nach Termin abholen könnte. Allerdings finden wir keinen Termin, der auch mir paßt. Da ich im Moment sehr viel unterwegs bin, schaffe ich das nicht zu den wenigen Zeiten, zu denen mal jemand in der Praxis ist. Deshalb habe ich meinen weiterbehandelnden Zahnarzt darum gebeten, die Röntgenbilder anzufordern. Der rief mich aber zurück und sagte mir, daß die Praxis nicht bereit wäre, ihm die Bilder zu schicken; ich müsse sie abholen. Analoge Bilder könnten nicht verschickt werden. Kann das so richtig sein?
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Zitat:Analoge Bilder könnten nicht verschickt werden. Kann das so richtig sein?
Ich kenne es nicht auswendig das neue Gesetz, aber es macht alle die mit ihm zutun haben sehr forsichtig.
https://dsgvo-gesetz.de/
1999
https://www.aerzteblatt.de/archiv/18905/...entwickelt
Das wird Dich aufklären
https://www.kzv-berlin.de/praxis/recht/d...ahmen.html
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Vielen Dank für die Antworten. Inzwischen hat sich das Problem gelöst. Ich habe einen anderen Zahnarzt, bei dem ich auch schon gewesen bin, darum gebeten, die Bilder einzufordern. Und der hat es geschafft. Somit ist das schon wieder erledigt. Was ich aber noch immer nicht verstehe: In dem dritten Link von fischera wird das ganze so erklärt, als ob der Patient tatsächlich gar kein Recht auf Rausgabe der Bilder hat, sondern nur weiterbehandelnde Arzt, und auch dieser nur vorübergehend zur Einsichtnahme; dann muß er sie wieder zurückschicken? Finde ich echt komisch und widerspricht dem, was ich sonst so gehört habe.
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Wieso machst du da so rum? 1,5 Jahre sind eine lange Zeit bei Zähnen und die Strahlenbelastung ist zu vernachlässigen. Da würde ich dann halt neue machen, wenn es ein konkretes Problem gibt. Zum Vergleich sind die alten Bilder natürlich trotzdem hilfreich, man kann z.B. sehen, wie sich eine Karies weiterentwickelt hat oder auch nicht.
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Ich habe auch jetzt keinerlei Zahnschmerzen. Ich sehe nicht ein, daß ich jeden Jahr wieder röntgen lassen soll, wenn gar keine Beschwerden vorliegen. Die Ärzte verlangen aber nach Röntgenbildern.