@mcexe
Zitat:Die Aussage auch von einem zweiten Hautarzt ist, dass das die Lymphozytom auch nach dem absetzten des AB zurück geht.
Unter dem Gesichtspunkt, dass es nur wichtig wäre, dass eine unschöne Hauterscheinung wieder weggeht, muss möglicherweise nicht länger behandelt werden.
Meine Wanderröte ist - vor vielen Jahren, als man den Begriff und die Ursache noch gar nicht kannte - von selbst wieder weggegangen, unbehandelt. Heute habe ich allerdings mit den Folgen der Infektion zu tun, deren Ausdruck die Wanderröte war.
Das Verschwinden einer Hauterscheinung, z.B. Wanderröte sagt nicht, dass die Infektion überwunden ist!
Da es keine Analytsemethoden gibt, mit denen man beurteilen kann, ob ein Infizierter seine Infektion überwunden hat, kann es eigentlich auch keine verlässlichen Erkenntnisse bei den Hautärzten zu der Frage geben, ob eine Borrelioseinfektion nach 4 Wochen Antibiotikum bei noch bestehendem Borrelien-Lymphozytom überwunden ist.
Alle Aussagen dazu
müssen ausschließlich auf Vermutungen und persönlichem Bauchgefühl der Hautärzte beruhen.
In aller Regel sieht ein Hautarzt, der bei einem Patienten eine Wanderröte behandelt (oder ein Lymphozytom) denselben Patienten nicht wieder, wenn dieser 10, 20 oder 30 Jahre später mit den internistischen, rheumatologischen oder neuropsychiatrischen Folgeerscheinungen einer persistierenden Borrelieninfektion zu kämpfen haben sollte. Deshalb muß er ja den Eindruck gewinnen, dass die Infektion überwunden sei. Ihm fehlt schlicht das Feed-Back.
Sollte man mit einer ACA nach vielen Jahren nocheinmal zu ihm kommen, dann würde der Hautarzt nochimmer nicht wissen, ob dies die Folge des Zeckenstichs ist, deren unmittelbare Folge in Form eines Lymphozytoms er bereits einmal behandelt hat.
Während ich jedem Chirurg meinen Blinddarm anvertrauen würde und darauf vertrauen würde, dass die Auskunft über die ungefähre Heilungsdauer nach OP richtig ist,
kann ich leider keinem Arzt vertrauen, der bei besteheden Beschwerden darauf beharrt, dass eine Borreliosebehandlung ausreichend war, denn er kann es selber auch nicht wirklich wissen.
Er kann seine Meinung zu einem Sachverhalt äußern, er kann gemeinsam mit dem Patienten über das weitere Vorgehen beraten und er kann natürlich auch eine Weiterbehandlung ablehnen, wenn er sie nicht "tragen" kann und er nach "geltendem Recht" behandelt hat, aber er kann nicht wirklich wissen, ob die Behandlung ausreichend war.
LG
Niko