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Original/Generikum/Wirkstoff - das Medikamentendesaster
#1

Bekanntermaßen müssen Apotheken - sofern der Arzt auf dem Rezept kein Kreuz gemacht hat - das billigste Medikament ausgeben mit dem gleichen Wirkstoff, das die jeweilige Krankenkasse im Rabattvertrag mit dem Hersteller hat (Generikum).

Bei einigen Medikamenten wurde diese Regelung außer Kraft gesetzt, da die Generika nicht die gleiche Wirkung haben wie das Original, das nennt sich Austauschverbot.

Die Apothekenumschau B vom 15. April 2015 veröffentlicht dazu einen Artikel. Darin wird dargestellt, daß Generika um 20% nach unten und 25% nach oben im Wirkstoffgehalt vom Original abweichen dürfen (Bioäquivalenzstudien). Ärzte und Apotheker haben keinen Zugang zu diesen Bioäquivalenzstudien.

Ich bekam über 6 Jahre Cipralex 20 mg (Original von Lundbeck, Wirkstoff Escitalopram) und fühlte mich damit gut.
Voriges Jahr lief das Cipralexpatent aus und ich bekam statt Cipralex das Generikum Escitalopram 20 mg von AbZ Pharma und es wirkte nicht, ich fühlte mich wie ohne Cipralex, völlig unter Null.

Jetzt habe ich mir von Lundbeck eine Expertise beschafft, in welcher der Hersteller bestätigt, daß das von ihm selbst hergestellte Escitalopram 20 mit seinem Cipralex 20 identisch sei.

Für das originale Cipralex Lundbeck müßte ich jetzt die Differenz zu Escitalopram 20 selbst bezahlen, das sind rund 200 € für 100 Tage.

Ich werde ab Wochenende erstmalig das rabattierte, also für mich zuzahlungsfreie Escitalopram von Lundbeck beginnen. Es geht dabei für mich um viel, so ein Desaster, wie mit dem Generikum von AbZ-Pharma, stehe ich nicht nochmal durch.

Frage:
-Hat jemand auch so schlechte Erfahrungen gemacht?

-Was kommt auf uns zu, wenn die neue Verordnung in Kraft tritt, daß Ärzte generell nur noch den Wirkstoff verordnen, d. h. wird es die Regelung, daß Ärzte ein Kreuz als Austauschverbot setzen dürfen, dann weiter geben?

Es geht mir hier nicht darum, daß diese Rabattverträge generell verunsichern und aus meiner Sicht als Patient Mist sind mit einem unkalkulierbaren Risiko. An dieser Stelle werden wir uns einig sein.

Es geht mir um konkrete Erfahrungen bzw. genauere Infos dazu.

LG Oolong

Geduld und Gelassenheit des Gemüts tragen mehr zur Heilung unserer Krankheit bei,
als alle Kunst der Medizin.


Wolfgang Amadeus Mozart
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#2

Hallo Oolong,
das ist ein Desaster welches ich auch kenne.
Hatte ja schon mal hier berichtet:
http://forum.onlyme-aktion.org/showthrea...ight=Votum
Für Votum gibt es keinen Ersatz mit dem haargenau gleichen Wirkstoff ohne Aufpreis. Da wird von der GKV einfach ein anderes Mittel aus der Wirkstoffgruppe zum Austausch empfohlen. Die Wirkstoffe sind aber nicht identisch sondern ähnlich. Jedenfalls habe ich umstellen sollen nach über 8 Jahren. Das ging völlig daneben und ich habe mich überhaupt nicht mehr wohlgefühlt mit Nebenwirkungen.
Da ich damit fast alle für mich möglichen Ersatzmedikamente durch hatte, habe ich mich aus eigener Überzeugung wieder für das altbewährte V otum entschieden zahle jetzt für die 28 Tage Packung reichlich 20 Euro auf (nicht zu).
Und habe aber eine Kostenübernahme bei der Kasse beantragt. Das läuft nun auch schon seit Oktober (Zwischendurch hatte ich ja mal die Umstellung probiert).
Also alles auf dem Rücken der Patienten - wir haben ja ein breites Kreuz!!!!!!!
Da stellt man um, weder ein Langzeitblutdruckmessung wurde mal gemacht. Die Ärzte sind gereizt. Und und und ...

Diejenigen, die solche Entscheidungen treffen, wissen bestimmt nicht, was an der Basis los ist. Und die Verwaltungen werden immer größer.
Man muss sich nur mal ansehen, wie viel der Krankenkassengelder nur für Verwaltungsaufwand verbraucht werden!

Das die gleichen Medikamente unterschiedlicher Hersteller in ihrem Wirkstoffgehalt so abweichen können, ist mir schon länger bewusst.
Mein Endokrinologe hatte mich vor Jahren darauf hingewiesen, das ich das L-Thyrox immer vom gleichen Hersteller nehmen soll, da die Abweichungen zu Schwankungen führen können.

Oolong, da drücke ich dir ganz toll die Daumen, das du mit deiner Umstellung keine Probleme bekommst.

LG FreeNine

“Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.” Mahatma Ghandi

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Thanks given by: Katie Alba , Regi , Hausel , Niki , leonie tomate , Oolong
#3

(20.04.2015, 14:07)Oolong schrieb:  Für das originale Cipralex Lundbeck müßte ich jetzt die Differenz zu Escitalopram 20 selbst bezahlen, das sind rund 200 € für 100 Tage.

Hallo Oolong,

vor ein paar Tagen bekam ich die Info, dass genau das nicht mehr geht.
Laut aktuellem Stand der Apotheke (aber das kann sich ja unglaublich schnell auch wieder ändern) kann man nur bei einem Kreuzle oder wenn eine spezielle Firma auf dem Rezept genannt ist, ein anderes Medikament abrechnen.

Eine Aufzahlung des Differenzbetrags geht laut meiner Apotheke im Moment zumindest nicht mehr.
Ob es tatsächlich stimmt... ich muss mich da auf die Aussage meiner Apotheke verlassen...hatte da riesen Huddel mit einem Medikament, das sie mir vorab ohne Rezept ausgehändigt hatten. Verstehen tu ich dieses System eh schon lange nicht mehr...

LG Niki

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Thanks given by: leonie tomate , Oolong
#4

Zitat:Hat jemand auch so schlechte Erfahrungen gemacht?

Hallo Oolong,

ich selbst habe damit keine Erfahrung, wohl aber mein S-Sohn. Schwer krank - bekam ein Generikum (ich weiß nicht mehr, welches), das in der Wirkung erheblich vom Original abgewichen ist. Es ging ihm ziemlich mies.
Gespräche mit dem Arzt und er bekommt wieder das Original. Allerdings ist er aufgrund seiner Krankengeschichte von der Zuzahlung befreit.

Ich habe selbst einmal recherchiert und festgestellt, dass bei den Generika oftmals die Zusatzstoffe erheblich von dem Original abweichen und es dadurch auch zu einer Verschlechterung kommen kann.

Ich sag es ja immer, denen ist es egal, wie es den Kranken geht - Hauptsache, die Kasse stimmt. Angry

Gruß - Rosenfan

Älter werden ist die einzige Möglichkeit länger zu leben!
Aber alt werden ist nichts für Feiglinge...


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Thanks given by: Oolong
#5

@ Niki,

ich verstehe nicht ganz, was du meinst, kannst du es bitte nochmal interpretieren. LG Oolong

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Wolfgang Amadeus Mozart
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#6

Nur zum Verständnis:
Zuzahlung und Aufzahlung sind zwei unterschiedliche Dinge.
Aufzahlung ist der Betrag, der die Festbetragsgrenze von jeweiligen Medikamentengruppen überschreitet. Diese Grenze wird von der GKV festgelegt und ist in letzter Zeit auch oft gesenkt wurden.

Und dann gibt's noch die Aufzahlung (Differenz), wenn auf dem Rezept kein Kreuz vor dem Medikament steht und man ein anderes will als man laut Rabattvertrag bekommen würde, das hängt dann wohl wieder von den Rabattverträgen der jeweiligen Kasse und jeweiligen Apotheke ab. In dem Fall soll man die Differenz zahlen, damit Apotheke nicht auf den Kosten sitzen bleibt. - So hab ich das verstanden.

Alles undurchsichtig, soll wohl keiner auf Anhieb verstehen!

Zuzahlung sind die Beträge, die man auf fast alle Medikamente zahlt und von der sich chronisch Kranke bei geringen Einkommen befreien lassen kann mit einem Antrag bei der Krankenkasse.

Und dann gibt's aber auch wieder noch eine Liste von Medikamenten, die auch nicht unter diese Zuzahlung fallen. - Diese sind Zuzahlungsfrei!
LG

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#7

(21.04.2015, 10:32)FreeNine schrieb:  Und dann gibt's noch die Aufzahlung (Differenz), wenn auf dem Rezept kein Kreuz vor dem Medikament steht und man ein anderes will als man laut Rabattvertrag bekommen würde, das hängt dann wohl wieder von den Rabattverträgen der jeweiligen Kasse und jeweiligen Apotheke ab. In dem Fall soll man die Differenz zahlen, damit Apotheke nicht auf den Kosten sitzen bleibt. - So hab ich das verstanden.

Genau darum ging es bei mir. Das ist laut meiner Apotheke abrechnungstechnisch wohl nicht mehr möglich. Anscheinend gibt es grad nur die 2 Abrechnungsmöglichkeiten für die Apos....entweder Kreuzle vorne oder der Hersteller des Medikaments muss explizit auf dem Rezept vermerkt sein.

LG Niki

... ein Blutdruckmedikament ist am Wochenende bei uns ausgegangen. Die Apo hat uns ausgeholfen, obwohl sie das eigentlich nicht dürfen und der Hausarzt deswegen schon gewaltig Terz gemacht hat. Ich hab das genommen wie vor 3 Monaten und musste das ganze erstmal wie ein Privatrezept bezahlen. Den Differenzbetrag bekomme ich dann beim Nachreichen des Kassenrezepts wieder raus. Haben wir so schon öfter gemacht. Jetzt haben sich aber grad in dieser Zeit die Rabattverträge geändert. Nun hatte ich ein paar Tage später ein Rezept, auf dem nur der Wirkstoff vermerkt war. Laut Rabattvertrag hatte ich aber das falsche Medikament. Eine Zuzahlung des Differenzbetrages - was ich ursrünglich machen wollte - war nicht möglich. Ich musste also dem HA ein Rezept abluchsen, auf dem jetzt genau die Herstellerfirma vermerkt war.

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Thanks given by: Oolong
#8

Es wird immer schlimmer! Icon_motz Gab's etwa wieder eine Gehaltserhöhung für die Vorstände der Krankenkassen?...

Shit happens. Mal bist Du die Taube, mal das Denkmal...

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#9

Das schlimme ist das da bald keiner mehr durchblickt. Die Schwester beim Arzt sagte mir beim letzten Rezept V otum: "Wenn sie Zuzahlungsbefreit sind, brauchen sie doch beim V otum nichts dazu zu bezahlen".
Aber da hatte es keinen Sinn zu diskutieren. Ich habe sie bei ihren Glauben gelassen.

Dann hatte ich noch eine Verordnung für Physiotherapie. Der Arzt hatte im Zimmer noch gesagt, da verschreibe ich Ihnen noch mal ein Folgerezept. Die Schwester hat es am Empfangstresen ausgedruckt. Ich mich verlassen das alles OK. Zur Physiotherapie Termine holen. Schaue unterwegs drauf und lese Erstverordnung. Die Therapeutin darauf hingewiesen, Sie: "Ja da liegen weniger als 12 Wochen zwischen den alten und neuem Rezept. Das geht nur als Folgerezept abzurechnen. Da müssen sie noch mal zur Arztpraxis und das Kreuz ändern lassen". Super - Wieder zurück usw.

@ Filenada, meine Physiotherapeutin meinte heute, Ihre Bekannte arbeitet bei der Krankenkasse im Kundenbereich und diese verdient sehr viel mehr als sie als Physiotherapeutin.

Irgendwann sind wir nicht mehr wegen Borreliose allein, sondern wegen dem ganzen verkorksten Gesundheitssystem auf der Straße.

LG FreeNine

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Thanks given by: Katie Alba , Niki , Oolong , Filenada
#10

(21.04.2015, 11:40)Niki schrieb:  Das ist laut meiner Apotheke abrechnungstechnisch wohl nicht mehr möglich.
entweder Kreuzle vorne oder der Hersteller des Medikaments muss explizit auf dem Rezept vermerkt sein.


Genauso ist es! Allerdings nicht "oder".
Es muss genau das Medikament des Herstellers benannt sein (welches es sein soll/muss) und ein Kreuz davor.
Ansonsten bekommst du eins was gerade laut Rabattvertrag der Apotheke und der Kasse vorgesehen ist.

Obwohl, mein "Mitbewohner" hat sich da in der Apotheke auch schon mal durchgesetzt und hat einfach gefragt, ob die Mitarbeiter für die unvorhergesehenen Folgen eintreten, wenn er was anderes bekommt, als das was der Arzt aufgeschrieben hat bzw. sie sollten ihm das Rezept rausgeben, dann geht er zu einer anderen Apotheke, wo er sein Medikament schon ohne Probleme erhalten hat.
Jedenfalls hat er darauf doch das erhalten, was er immer hatte.
Ist aber schon ein halbes Jahr bestimmt her.

Die feilschen da um 5 Cent, wenn es gut geht. Wenn sie mir manch mal was anderes geben wollten, habe ich oft mal nach dem Preisunterschied gefragt und musste das feststellen, das es manchmal gar keinen oder nur einen ganz kleinen gibt. Und dafür muss man dann bloß wegen Rabattverträgen wegen permanenter Umstellung noch gesundheitliche Folgen in Kauf nehmen.

LG

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