24.01.2013, 13:53
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.08.2013, 15:12 von lI Moderator Il.)
Zitat:Wenn der Arzt eine i.V. Therapie für notwendig hält, müssen auch nach dem Sozialgesetzbuch V alle Infusionshilfsmittel wie Nadeln, Infusionsschläuche und NaCl-Lösungsmittel auf Kassenkosten bezahlt werden.
Da habe ich noch ne Frage dazu. Wo genau ist es aufgeführt? Finde es nicht. Habe dir parallel eine PN geschickt.
Danke FreeNine
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