08.08.2016, 16:17
Ich habe es dir schon geschrieben. Dauer der Therapie solange bis das EM weg ist plus ein paar Tage (7-14). Es ist nicht bei allen Patienten gleich. Wenn das so wäre, wäre dein EM schon weg.
Nicht mal in den Leitlinien setzt man sich auf konkrete Dauer fest. Die Dauer muss vom Ansprechen auf die Therapie abhängig gemacht werden. Fordere das entsprechend ein. Da ich per PN nach den Schlupflöchern gefragt wurde, stelle ich dir meine Antwort nachfolgend ein, wie du für eine längere Therapie argumentieren kannst.
Link zu den Leitlinien:
http://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/013-044.html
Langfassung downloaden.
Da steht z.B. auf Seite 39 im grauen Feld:
Und dann haben wir auf Seite 40 noch das Sondervortum:
Ansonsten sind Schlupflöcher in den Leitlinien am besten mit der individuellen Patientensituation zu nutzen. Ich hatte damals fürs Gerichtsverfahren alle Argumente, die für meine Situation sprachen aus den CH-Leitlinien gepickt, um "meine" Borreliose zu beweisen. Alles was dagegen sprach, habe ich einfach weggelassen. Ist dieselbe Taktik, die die Meinungsführer anwenden - einfach umgekehrt
Ganz nach dem Motto wie es die Hardliner-Studienautoren machen: Ich interpretiere die Wahrheit, wie sie in meinen Kram passt.
LG, Regi
Nicht mal in den Leitlinien setzt man sich auf konkrete Dauer fest. Die Dauer muss vom Ansprechen auf die Therapie abhängig gemacht werden. Fordere das entsprechend ein. Da ich per PN nach den Schlupflöchern gefragt wurde, stelle ich dir meine Antwort nachfolgend ein, wie du für eine längere Therapie argumentieren kannst.
Link zu den Leitlinien:
http://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/013-044.html
Langfassung downloaden.
Da steht z.B. auf Seite 39 im grauen Feld:
Zitat:Eine Verlängerung kann im Einzelfall in Abhängigkeit vom klinischen Verlauf und nach Reevaluation der Diagnose erwogen werden. (Konsens: 17/19)Das bedeutet für mich, der Arzt muss entweder eine andere Diagnose beweisen oder die Therapie weiterführen, wenn ich das möchte.
Zitat:In Einzelfällen mit gesichertem Erregernachweis soll eine erneute Therapie erfolgen.Da würde ich dann als Patient beim Arzt fragen, ob ich das Recht habe, ein Einzelfall zu sein und es offenbar möglich ist, dass der Erreger trotz AB persistieren kann, sonst würde diese Empfehlung ja nicht drinstehen. Ich würde auf das Recht pochen, selbst entscheiden zu dürfen, ob ich das Risiko von Nebenwirkungen/Resistenzen oder von einem chronischen Verlauf auf mich nehmen will. Bei noch sichtbarem EM würde ich sogar eine PCR einfordern, wenn die im Frühstadium schon so rumzicken. Bei negativem Ergebnis würde ich die Zunge rausstrecken und die schlechte Sensitivität anprangern. Ärzte haben so keine Ahnung von Sensitivität und Spezifität.
Und dann haben wir auf Seite 40 noch das Sondervortum:
Zitat:Sondervotum (OnLyme Aktion)
Bei Rezidiv oder mangelnder Rückbildung der krankheitsspezifischen kutanen Symptome kann eine erneute Therapie mit einem anderen geeigneten Antibiotikum unter Berücksichtigung der individuellen Patientensituation erwogen werden, wenn andere ursächliche Faktoren ausgeschlossen wurden.
Ansonsten sind Schlupflöcher in den Leitlinien am besten mit der individuellen Patientensituation zu nutzen. Ich hatte damals fürs Gerichtsverfahren alle Argumente, die für meine Situation sprachen aus den CH-Leitlinien gepickt, um "meine" Borreliose zu beweisen. Alles was dagegen sprach, habe ich einfach weggelassen. Ist dieselbe Taktik, die die Meinungsführer anwenden - einfach umgekehrt

Ganz nach dem Motto wie es die Hardliner-Studienautoren machen: Ich interpretiere die Wahrheit, wie sie in meinen Kram passt.

LG, Regi
Je mehr ich über die Borreliose weiss, desto mehr weiss ich, dass man fast gar nichts weiss.
Nichts auf der Welt ist gefährlicher als aufrichtige Ignoranz und gewissenhafte Dummheit. (Martin Luther King)
Absenz von Evidenz bedeutet nicht Evidenz für Absenz

