19.12.2016, 10:01
Zitat:......... und ich würde vor den Feiertagen gerne noch was erreichen!Was möchtest du erreichen? Eine gesicherte Diagnose in solch kurzer Zeit ist eher nicht möglich. Eine Borreliose sicher zu beweisen ist eh in den wenigsten Fällen möglich, ausser es zeigt sich die typische Wanderröte.
Also denke ich mal, dass du dich bereits für einen Therapieversuch mit AB entschieden hast. Einen Therapieversuch würde ich nur nach den Leitlinien der DBG und/oder ILADS machen.
http://www.borreliose-gesellschaft.de/Te...linien.pdf
http://www.lymenet.de/Burrascano_16.pdf
Hier wird höher und länger dosiert als geltende Lehrmeinung und Fachinfo der AB empfehlen. Ich würde ein AB wählen, dass auch die Mycobakterien abdeckt. Dafür müsstest du dich noch schlau machen. Scheint nicht ganz einfach zu sein.
http://flexikon.doccheck.com/de/Atypische_Mykobakterien
Wegen der möglichen irreversiblen Nebenwirkungen würde ich mir eine Therapie mit Ciprofloxacin gut überlegen, zumal es auch kein AB ist, dass gegen Borreliose zum Zug kommt.
Geh zum Arzt und sag ihm, dass du dich für einen Therapieversuch entschieden hast, weil eine bakterielle Infektion nicht sicher ausgeschlossen werden kann und du Abwarten für die falsche Strategie hälst. Sag ihm, dass bisher keine anderen Ursachen für deine schlechte Gesundheit gefunden werden konnten. Sag ihm, dass du als Patient entscheiden möchtest, was mit deiner Gesundheit passiert. Lass dich nicht von Argumenten von wegen zunehmenden Resistenzen einlullen, denn du bist dafür nicht verantwortlich, also solltest du auch nicht die Konsequenzen dafür tragen müssen.
Wenn du mit der Ausstrahlung "ich habe mich entschieden" zum Arzt gehst, sind die Chancen am grössten, dass du bekommst, was du möchtest. Der Arzt darf keine Sekunde den Eindruck haben, er müsse noch etwas mitentscheiden.
LG, Regi
Je mehr ich über die Borreliose weiss, desto mehr weiss ich, dass man fast gar nichts weiss.
Nichts auf der Welt ist gefährlicher als aufrichtige Ignoranz und gewissenhafte Dummheit. (Martin Luther King)
Absenz von Evidenz bedeutet nicht Evidenz für Absenz