11.01.2017, 08:40
Zitat:Ich werde diese Woche noch mit meinem Arbeitgeber eine Unfallmeldung machen und versuchen, die von der KK bezahlten Rechnungen auf die Unfallversicherung zu übertragen.In Abhängigkeit, wie sicher das bei dir diagnostiziert werden konnte, würde ich das unter Umständen lassen. Ich sehe keinen Vorteil, ausser dass du den Selbstbehalt für die Erstdiagnostik und -therapie nicht bezahlen musst. Eine Unfallmeldung könnte lästigen Aufwand für dich bedeuten. Es könnte sein, dass die Unfallversicherung ein Gutachten in Auftrag gibt um ihre Leistungspflicht abzuklären. Davon hast DU überhaupt nichts. Im Gegenteil - es kostet dich Energie und es besteht das Risiko, dass der Gutachter die Diagnose verneint. Es ist für den Patienten äusserst schwierig, das Gegenteil zu beweisen. Ein Gutachten, das die Diagnose negiert, könnte auch zur Herausforderung werden, wenn du eine wiederholte Therapie versuchen möchtest oder eine Invalidenrente beantragen musst. Aber eben: Kommt darauf an, wie sicher die Diagnose ist.
LG, Regi
Je mehr ich über die Borreliose weiss, desto mehr weiss ich, dass man fast gar nichts weiss.
Nichts auf der Welt ist gefährlicher als aufrichtige Ignoranz und gewissenhafte Dummheit. (Martin Luther King)
Absenz von Evidenz bedeutet nicht Evidenz für Absenz