Zitat:Die Neuroborreliose wurde zweifelsfrei per Liquorpunktion diagnostiziert.Waren denn alle Diagnosekriterien der Liquoruntersuchung erfüllt?
Hier die Definitionen aus den Leitlinien der DGN:
Zitat:Diagnostische Kriterien der Neuroborreliosehttp://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlin...engert.pdf
(Halperin et al. 1996, Kaiser 1998)
Mögliche Neuroborreliose:
typisches klinisches Bild (Hirnnervenausfälle, Meningitis/Meningoradikulitis, fokale neurologische Ausfälle)
Borrelien-spezifische IgG- und/oder IgM-Antikörper im Serum
Liquorbefund nicht vorliegend/Liquorpunktion nicht durchgeführt
Wahrscheinliche Neuroborreliose:
Wie „mögliche Neuroborreliose“, jedoch zusätzlich
entzündliches Liquorsyndrom mit lymphozytärer Pleozytose, Blut-Liquor-Schrankenstörung und intrathekaler
Immunglobulinsynthese und
Ausschluss anderer Ursachen für die vorliegende Symptomatik
Gesicherte Neuroborreliose:
Wie „wahrscheinliche Neuroborreliose“, jedoch zusätzlich
intrathekale Synthese Borrelien-spezifischer Antikörper (IgG und/oder IgM) im Liquor oder
positiver kultureller- oder Nukleinsäurenachweis (PCR) im Liquor und
Ausschluss anderer Ursachen für die vorliegende Symptomatik
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Du siehst, es muss nicht nur ein Wert im Liquor positiv sein. Hast du die Befunde und Berichte vom Neuro? Wenn nicht, lass dir von allem, was die Borreliose betrifft, eine Kopie geben für allfällig später nötige Beweissicherung. Jegliche auftretende, sichtbare Symptome (vielleicht kommt noch was), die mit der Borreliose in Verbindung stehen könnten, fotografieren und bezeugen lassen. Hast du eine Rechtschutzversicherung?
Die verlinkten Leitlinien sind die Leitlinien der Deutschen Neurologen. Die werden aber regelmässig von Schweizer Gutachtern zitiert, um Ansprüche abzuschmettern.
Zitat:Aber ich dachte, falls ich irgendwie über die Taggeldversicherung Leistungen beziehen müsste, wenn sich da was chronisches entwickeln würde (was ich natürlich keinesfalls hoffe!!!), dann ist die Unfallversicherung doch die bessere Versicherung, oder?Natürlich wäre das die bessere Versicherung. Allerdings müsstest du mit überwiegender Wahrscheinlichkeit beweisen können, dass deine Beschwerden eine Folge der Borreliose sind. Da es keine entsprechende Diagnostik gibt, wirst du es nicht beweisen können. Die Zeckenliga Schweiz hat mal untersuchen lassen, ob es Fälle gibt, wo eine UV eine chronische Borreliose anerkennen musste. Es gibt keinen einzigen Fall. Der Student, der diese Recherche gemacht hat, sagte, die Problematik sei dieselbe wie beim Schleudertrauma. Es gäbe keine geeignete Diagnostika.
Zitat:ich bin seit vielen Jahren bei ihm in Behandlung - wegen einer chronischen Erkrankung.Schlecht, wenn du eine chronische Krankheit schon hast. Der Gutachter wird alles daran setzen, einen allfällig chronischen Borrelioseverlauf dieser Krankheit unterzuschieben.
Ich habe drei Gutachten hinter mir. Und ein Beschwerdeverfahren vor Gericht. Zum Schluss habe ich gegen die IV gewonnen. Aber gegen die UV hatte ich null Chancen. Bei mir wars nicht der fehlende Beweis einer Borreliose sondern der Zeitpunkt des "Unfalls", weil ich mich nicht an einen Stich erinnern kann.
LG, Regi
Je mehr ich über die Borreliose weiss, desto mehr weiss ich, dass man fast gar nichts weiss.
Nichts auf der Welt ist gefährlicher als aufrichtige Ignoranz und gewissenhafte Dummheit. (Martin Luther King)
Absenz von Evidenz bedeutet nicht Evidenz für Absenz