(10.06.2017, 17:03)Donald schrieb: Nur PCR oder Kultur kann noch lebende Borrelien nachweisen.
Wenn also z.B. nochmal eine seltsame Rörung auftreten würde, könnte man Hautbiopsie per PCR untersuchen lassen.
LTT soll auch lebende, bzw. bis vor wenigen Wochen lebende Borrelien nachweisen können.
Über die Zuverlässigkeit besteht aber große Uneinigkeit.
Wenn es nur bessere Tests gäbe ...
PCR weist nicht nur lebendige sondern auch tote Borrelien nach. Ist also kein Beweis für lebende Borrelien. Die DNA bleibt ja erhalten.
Alleine die Kultur könnte den Beweis erbringen. Nachdem sich aber Borrelien teils nur sehr schwer anzüchten lassen, kann man auch das vergessen und zur Kontrolle schon gar.
Es ist so gut wie kein sicherer Nachweis vorhanden, woher Beschwerden, die vielleicht später entstehen könnten, kommen. Es muss auch gar nicht zu späteren Beschwerden kommen, es gibt so viele andere Krankheitsauslöser - wenn es jetzt keine Beschwerden gibt, würde ich es erstmal dabei bewenden lassen.
Falls es zeitnah neue Beschwerden gäbe, würde ich persönlich es durchaus mit einem LTT versuchen und im Falle eines positiven Ergebnisses eine nochmalige, etwas ausgiebigere Behandlung versuchen - und mir die Ärztin, die dich hängen hat lassen mit ins Boot holen. Da hätte die ja noch was gutzumachen - und du gute Argumente. Das hätte für mich mehr Charme als eine Klage.
Liebe Grüße Urmel
Mitglied bei => Onlyme-Aktion.org
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