09.02.2013, 22:36
Allem, was hier schon dazu geschrieben wurde, möchte ich mich anschließen.
Dazu folgende Ergänzungen:
Fibromyalgie ist keine Krankheit, sondern ein Symptomenkomplex, dessen Ursache ermittelt werden sollte. Viele Ärzte sehen Fibr. fälschlicherweise als Krankheit an und suchen nicht weiter, sondern behandeln in Richtung Weichteilrheuma.
Borreliose kann eine der Ursachen sein, bei deinen Befunden spricht viel dafür.
An einer Reha vor der EU- oder BU-Rente wird kein Weg vorbei führen, bei Ablehnung einer Reha kann fehlende Mitwirkungspflicht zur Genesung vorgeworfen werden.
Bei der Reha geht es nicht um Diagnose oder Therapie einer Krankheit, also bei dir Borreliose, sondern um Maßnahmen zur teilweisen oder vollständigen Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit (Ziel der Reha).
Am Ende der Reha wird ein Bericht geschrieben zum erreichten Umfang der dir möglichen Leistungsfähigkeit.
Dieser Bericht hat bei Entscheidung über ev. Rente Gutachtenstatus. Dabei ist nicht wesentlich, welche Ursache zur Leistungsminderung führt, also ob chronischer Infekt wie Borreliose, Psycho, Fibrom. usw., man sollte da nicht auf Borreliose pochen. Wichtig ist, daß festgestellt wird, daß eine bleibende Leistungsminderung vorliegt, wobei die Rente befristet bewilligt werden kann, wenn noch Therapieerfolge erwartet werden können oder die Berentung erfolgt unbefristet, also bis zum Erreichen des Rentenalters.
Nochmal in Kurzfassung: Für die Berentung ist die Bestätigung von Leistungseinschränkung erforderlich, welche Krankheit dafür verantwortlich ist, ist relativ egal.
Gruß von Oolong
Dazu folgende Ergänzungen:
Fibromyalgie ist keine Krankheit, sondern ein Symptomenkomplex, dessen Ursache ermittelt werden sollte. Viele Ärzte sehen Fibr. fälschlicherweise als Krankheit an und suchen nicht weiter, sondern behandeln in Richtung Weichteilrheuma.
Borreliose kann eine der Ursachen sein, bei deinen Befunden spricht viel dafür.
An einer Reha vor der EU- oder BU-Rente wird kein Weg vorbei führen, bei Ablehnung einer Reha kann fehlende Mitwirkungspflicht zur Genesung vorgeworfen werden.
Bei der Reha geht es nicht um Diagnose oder Therapie einer Krankheit, also bei dir Borreliose, sondern um Maßnahmen zur teilweisen oder vollständigen Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit (Ziel der Reha).
Am Ende der Reha wird ein Bericht geschrieben zum erreichten Umfang der dir möglichen Leistungsfähigkeit.
Dieser Bericht hat bei Entscheidung über ev. Rente Gutachtenstatus. Dabei ist nicht wesentlich, welche Ursache zur Leistungsminderung führt, also ob chronischer Infekt wie Borreliose, Psycho, Fibrom. usw., man sollte da nicht auf Borreliose pochen. Wichtig ist, daß festgestellt wird, daß eine bleibende Leistungsminderung vorliegt, wobei die Rente befristet bewilligt werden kann, wenn noch Therapieerfolge erwartet werden können oder die Berentung erfolgt unbefristet, also bis zum Erreichen des Rentenalters.
Nochmal in Kurzfassung: Für die Berentung ist die Bestätigung von Leistungseinschränkung erforderlich, welche Krankheit dafür verantwortlich ist, ist relativ egal.
Gruß von Oolong
Geduld und Gelassenheit des Gemüts tragen mehr zur Heilung unserer Krankheit bei,
als alle Kunst der Medizin.
Wolfgang Amadeus Mozart