30.06.2017, 06:59
Zitat:Wäre in euren Augen ein Westernblot sinnvoll? Wenn ja, bei welchem Labor soll ich es am besten machen?Das Problem ist, dass der Test wenig aussagt. Für die Therapiekontrolle ist er völlig ungeeignet. Du hattest einen Zeckenstich, die Zecke wurde positiv getestet und es sind zeitnah Symptome aufgetreten. Das macht meiner Meinung eine Borreliose ziemlich wahrscheinlich. Im Frühstadium dauert es mehrere Wochen, bis Antikörper nachweisbar sind. Frühe Therapie können die Antikörperbildung unterdrücken. Somit ist mit den Antikörpertests dann auch nichts nachweisbar.
Ob die Nebenwirkungen von Doxy so lange anhalten können, weiss ich nicht. Ich würde den Hersteller anrufen oder ihm eine Mail schreiben. Habe ich auch schon gemacht und die Firmen antworten immer. Oder du fragst einen Apotheker. Dass die Beschwerden nur einseitig sind, deutet für mich eher auf Therapieversagen als auf Nebenwirkungen. NW sind in der Regel systemisch am ganzen Körper.
Aufgrund des Verlaufs würde ich sagen, dass die Therapie versagt hat. Markus schrieb, dass er eher darauf tippt, dass das AB wirkt (vermutlich meint er Erstverschlechterung wegen Herxheimer). Dass eine Herxheimer so lange nach Absetzen der Therapie anhält, halte ich für unwahrscheinlich.
Zitat:Meint ihr, ich sollte den HA um weitere Antibiotika bitten?Ja, das würde ich auf jeden Fall. Nutze die Heilungschancen, die sich im Frühstadium bieten. Nur du trägst die Konsequenzen, wenn das Ganze chronisch wird.
Zitat:Wie würdet ihr vorgehen und vor allem WELCHES ab wäre sinnvoll?Ich würde Amoxicillin probieren, gefolgt von Azithromycin, wenn Amoxi auch versagt. Aber frag mich nicht warum. Ist ein Bauchgefühl aufgrund meiner persönlichen Erfahrungen. Ist eh alles eine Rumpröbelei, wenn geltende Lehrmeinung versagt.
Was meinst du mit "Wie würdet ihr vorgehen"? Beim Arzt?
LG, Regi
Je mehr ich über die Borreliose weiss, desto mehr weiss ich, dass man fast gar nichts weiss.
Nichts auf der Welt ist gefährlicher als aufrichtige Ignoranz und gewissenhafte Dummheit. (Martin Luther King)
Absenz von Evidenz bedeutet nicht Evidenz für Absenz