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Röntgenbilder: Recht auf Rausgabe? Gegen Gebühr?
#8

Normale Röntgenbilder müssen 10 Jahre aufbewahrt werden, Spezialuntersuchungen wie MRT oder CT 30 Jahre. Generell MUSS der Patient die Aufnahmen ausgehändigt bekommen, Problem ist, dass Ärzte überprüft werden und auf Verlangen verschiedene Aufnahmen zur Beurteilung vorlegen müssen. Sind dann die Aufnahmen nicht im Archiv gibt es Probleme. Deswegen geben manche Ärzte die Bilder nur ungern mit.
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Thanks given by: Zotti , johanna cochius


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