24.10.2017, 10:26
(23.10.2017, 19:10)Annapolis78 schrieb: Problem ist, dass Ärzte überprüft werden und auf Verlangen verschiedene Aufnahmen zur Beurteilung vorlegen müssen. Sind dann die Aufnahmen nicht im Archiv gibt es Probleme. Deswegen geben manche Ärzte die Bilder nur ungern mit.
Ärzte werden überprüft? Die Aufnahmen müssen zur Beurteilung vergelegt werden? Das wäre ja fantastisch! Vielleicht fallen dann ja doch mal jemandem die vielen Fehldiagnosen auf, die da gestellt werden??? Oder wird nur überprüft, ob die Aufnahmen noch vorhanden sind?
Hallo Annapolis78,
hast du da eine Quelle? Mich würde das interessieren. Aber was machen dann die Ärzte, die ihre Bilder gleich im Original dem Patienten mitgeben? Oder behalten die sich eine Kopie?
Bezüglich der Aufbewahrungszeit:
Wenn ich den Link von Filenada weiterverfolge, komme ich auf diese Seite:
https://www.patiententelefon.de/patiente...eneinsicht
Da heißt es:
Aufbewahrungsfrist
Krankenunterlagen ambulanter Patienten dürfen frühestens vernichtet werden, wenn die in der Berufsordnung für Ärzte vorgesehene Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren abgelaufen ist. Krankenakten stationärer Patienten dürfen frühestens nach 10 Jahren vernichtet werden. Aufbewahrungsfristen von bis zu 30 Jahren können gesetzlich erforderlich sein: z. B. nach der Strahlenschutz- oder Röntgenverordnung und für Aufzeichnungen nach dem Transfusionsgesetz siehe unten (11).
Für mich geht da nicht eindeutig draus hervor, ob es nun 10 oder 30 Jahre sind.

