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Röntgenbilder: Recht auf Rausgabe? Gegen Gebühr?
#10

(24.10.2017, 10:26)mikky schrieb:  ... ob es nun 10 oder 30 Jahre sind.

Naja, nach weniger als 10 Jahren werden auf jeden Fall neue Aufnahmen gemacht, wenn es um Diagnostisches geht.
Längere Aufbewahrungsfristen sind mE nur interessant, wenn es um Arzthaftung geht. Da gibt es aber auch Verjährungsfristen, so dass die genaue Zeitspanne der Aufbewahrungspflicht wohl meistens unerheblich ist.
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