13.11.2017, 01:37
Ob du einen Spezi aufsuchen solltest oder nicht, hängt von dir ab, denn Spezis haben schlussendlich auch nur die AB, die andere auch haben. Wenn du in der Lage bist, dich relativ kurzfristig möglich breit gefächert mit dem Thema auseinander zu setzen, dann könntest du es vielleicht auch mit dem Hausarzt hinkriegen. Hausarzt müsste natürlich mitspielen. Je besser du informiert bist und selber entscheiden kannst, desto grösser sind die Chancen, dass der Hausarzt mitspielt - meine Erfahrung.
Die zwei Wochen AB intravenös entsprechen geltender Lehrmeinung. Unsere Spezis therapieren länger. Die Therapieempfehlungen sind in folgender Leitlinie der DGB zu finden:
http://www.borreliose-gesellschaft.de/Te...linien.pdf
Diese Leitlinien entsprechen nicht geltender Lehrmeinung, haben aber durchaus Existenzberechtigung. Ich persönlich würde aufgrund meiner Erfahrungen nur noch nach LL der DBG therapieren, da geltende Lehrmeinung bei mir kläglich versagt hat. Ich würde an deiner Stelle nicht die Kurztherapie machen und dann weitersehen, weil du dann die Therapie unterbrechen müsstest. Nach meiner Krankheitserfahrung sollte man die Therapie nicht unterbrechen. Kurz und gut. Wenn du deinen Hausarzt dazu bringst, dich in Dauer und Dosis nach LL der DBG zu therapieren, dann brauchst du keinen Spezi. Einfordern kannst du das mit dem Argument, dass es letztendlich die Entscheidung des Patienten ist, weil Patient schlussendlich die Konsequenzen tragen muss. Andererseits sind AB keine Smarties. Lange Therapie bergen durchaus auch Risiken und eine bessere Wirksamkeit bei Borreliose ist nicht sicher nachgewiesen. Schreib nochmal, wenn du die Therapie startest unter Angabe welches AB, welche Dosierung, welche Verabreichungsform. Wir können dir Tipps geben, wie Nebenwirkungen vorgebeugt werden kann.
Für die Interpretation deines Laborbefundes findest du hier Erklärungen:
https://forum.onlyme-aktion.org/showthread.php?tid=8747
Vielleicht hilft es dir bei der Entscheidung, pro oder contra Liquoruntersuchung. Wenn etwas unklar ist, kannst du gerne fragen. Die Höhe deines IgG-Titers finde ich bemerkenswert.
LG, Regi
Die zwei Wochen AB intravenös entsprechen geltender Lehrmeinung. Unsere Spezis therapieren länger. Die Therapieempfehlungen sind in folgender Leitlinie der DGB zu finden:
http://www.borreliose-gesellschaft.de/Te...linien.pdf
Diese Leitlinien entsprechen nicht geltender Lehrmeinung, haben aber durchaus Existenzberechtigung. Ich persönlich würde aufgrund meiner Erfahrungen nur noch nach LL der DBG therapieren, da geltende Lehrmeinung bei mir kläglich versagt hat. Ich würde an deiner Stelle nicht die Kurztherapie machen und dann weitersehen, weil du dann die Therapie unterbrechen müsstest. Nach meiner Krankheitserfahrung sollte man die Therapie nicht unterbrechen. Kurz und gut. Wenn du deinen Hausarzt dazu bringst, dich in Dauer und Dosis nach LL der DBG zu therapieren, dann brauchst du keinen Spezi. Einfordern kannst du das mit dem Argument, dass es letztendlich die Entscheidung des Patienten ist, weil Patient schlussendlich die Konsequenzen tragen muss. Andererseits sind AB keine Smarties. Lange Therapie bergen durchaus auch Risiken und eine bessere Wirksamkeit bei Borreliose ist nicht sicher nachgewiesen. Schreib nochmal, wenn du die Therapie startest unter Angabe welches AB, welche Dosierung, welche Verabreichungsform. Wir können dir Tipps geben, wie Nebenwirkungen vorgebeugt werden kann.
Für die Interpretation deines Laborbefundes findest du hier Erklärungen:
https://forum.onlyme-aktion.org/showthread.php?tid=8747
Vielleicht hilft es dir bei der Entscheidung, pro oder contra Liquoruntersuchung. Wenn etwas unklar ist, kannst du gerne fragen. Die Höhe deines IgG-Titers finde ich bemerkenswert.
Zitat:Blutbildveränderungen (Neutrophille/Leukocyten)Sind die Abweichungen vom Normwert gross? Wenn ja: Wurde dem nachgegangen? Mit welchem Ergebnis?
LG, Regi
Je mehr ich über die Borreliose weiss, desto mehr weiss ich, dass man fast gar nichts weiss.
Nichts auf der Welt ist gefährlicher als aufrichtige Ignoranz und gewissenhafte Dummheit. (Martin Luther King)
Absenz von Evidenz bedeutet nicht Evidenz für Absenz