27.01.2018, 00:13
(26.01.2018, 21:40)Niko schrieb:Zitat:Wäre aber mal interessant zu klären, wie lange das bei den Krankenkassen vorgehalten wird.Ja, das würde mich auch interessieren.
Bin ich gerade auch dabei herauszufinden. SGB5 § 304 und §292 geben da z.T. Auskunft
Siehe Aufbewahrungsfristen:
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