04.03.2018, 17:34
Ich habe in einem anderen Thread ja schon darüber berichtet, daß ich gelesen habe, daß eine meiner Ärztinnen auf meine Karteikarte geschrieben hat: "Phobie Borrelien" und unter Beschwerden: "Kopfschmerzen, Müdigkeit", was ja nur ein sehr kleiner Teil der Beschwerden ist, die ich gehabt und der Ärztin erzählt habe. Ich weiß, daß ich dagegen nichts machen kann. Ich erwarte von dieser Ärztin eh nichts.
Und dennoch hätte ich das so gerne schwarz auf weiß, was die da aus meinen Beschwerden gemacht hat. Und wenn es nur ist, um mir das groß in meinem Zimmer aufzuhängen. Nur um darauf aufmerksam zu machen. Soweit ich weiß, habe ich doch ein Einsichtsrecht in meine Akte. Geht dieses Recht aber auch so weit, daß ich mir das mit meinem Handy abfotographieren darf? Eine Kopie von meiner Karteikarte werden die mir ja wohl nicht machen wollen.
Und dennoch hätte ich das so gerne schwarz auf weiß, was die da aus meinen Beschwerden gemacht hat. Und wenn es nur ist, um mir das groß in meinem Zimmer aufzuhängen. Nur um darauf aufmerksam zu machen. Soweit ich weiß, habe ich doch ein Einsichtsrecht in meine Akte. Geht dieses Recht aber auch so weit, daß ich mir das mit meinem Handy abfotographieren darf? Eine Kopie von meiner Karteikarte werden die mir ja wohl nicht machen wollen.