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Karteikarte fotographieren?
#15

(06.03.2018, 09:16)Markus schrieb:  
(05.03.2018, 22:37)bine schrieb:  Ich würde mir wünschen, daß ich hier vom Verein unterstützung bekäme...

Für solche allgemeinen Sachen gibt es ja verschiedene Beratungsmöglichkeiten, etwa Caritas oder VDK oder UPD. Die Rechtslage ist aber so klar, dass das eigentlich obsolet ist:

https://www.patientenberatung.de/de/rech...rankenakte schrieb:Kopien der Patientenakte anfordern
Als Patient haben Sie das Recht, Ihre Patientenakte jederzeit einzusehen. Außerdem muss Ihnen der Arzt eine Kopie erstellen, wenn Sie darum bitten – das Original verbleibt normalerweise in der Praxis. Kopien können in verschiedenen Situationen für Sie wichtig sein. Falls Sie den Arzt wechseln, sollte der Nachfolger beispielsweise genau über bisherige Erkrankungen und Therapien informiert sein. Sie können ihn darum bitten, die entsprechenden Unterlagen bei seinem Vorgänger anzufordern oder Sie besorgen die Abschrift selbst. Dieses Recht auf Kopien der Patientenakte können Sie auch für Teilbereiche geltend machen. Wenn Sie sich eine Zweitmeinung einholen möchten, sollten Sie beispielsweise Duplikate von eventuellen Röntgenaufnahmen anfertigen lassen, um eine zusätzliche Strahlenbelastung zu vermeiden. Die Kosten für diese Kopien müssen Sie allerdings selbst tragen. Sie können von maximal 50 Cent pro kopiertem Blatt Papier bis zu mehreren Euro für eine gebrannte CD reichen. Wichtig ist die Kopie der Patientenakte zudem, falls Sie mit den Behandlungsmethoden unzufrieden waren und gegebenenfalls Beschwerde einlegen möchten.

Wenn der Arzt die Herausgabe einer Abschrift der Patientenakte verweigert
Die Rechtslage ist klar: Sie dürfen Ihre Patientenakte jederzeit einsehen. Eine „Vorwarnfrist“ ist gesetzlich nicht vorgesehen. Denn es ist die Pflicht des Arztes, die Unterlagen sorgfältig und aktuell zu führen. In der Praxis kommt es jedoch immer wieder vor, dass Mitarbeiter die Vorlage verweigern und als Grund dafür Zeitmangel oder technische Probleme anführen. In solchen Fällen ist es ratsam, sich an den Arzt persönlich zu wenden und auf die Rechtslage zu verweisen. Sollte das nicht helfen, dann können Sie einen Anwalt einschalten, der Ihre Ansprüche durchsetzt. Des Weiteren können Sie sich bei der zuständigen Landesärztekammer beschweren.

Zwei Argumente, um die Einsicht in die Patientenakte zu verweigern
Sie dürfen die vollständige Patientenakte einsehen, auch Teilbereiche kann Ihnen der Arzt nicht ohne triftigen Grund vorenthalten. Der Gesetzgeber sieht nur zwei Begründungen vor, die dieses Recht einschränken. Ein mögliches Argument ist, dass der Inhalt Sie gefährden könnte. Das muss jedoch mit einer entsprechenden Diagnose verbunden sein, beispielsweise Depressionen und Suizidgefahr.

Die Frage ist, was du dir davon versprichst. Denn es ist davon auszugehen, dass der Arzt in Zukunft nicht mehr gut auf dich zu sprechen sein wird. Und wenn du der Meinung bist, dass er ein falsches Bild von dir hat, dann nimm deine Akte, suche einen neuen Arzt und händige ihm halt nur die Berichte aus, die du für zutreffend hälst.

Lieber Markus,
ich wollte meine gesammte Akte haben, daß ich den Arzt gewechselt habe. Mein Vertrauen in die vorherige Praxis ging leider flöten...
Ich habe heute einen Anruf von meiner "alten" Praxis bekommen, kopiere ich mal meine schriftlichen Aufzeichnungen rein:



An dieser Stelle möchte ich Euch gerne das Ergebnis meiner schriftlichen Anforderung Krankenakte Hausärztin mitteilen:heute rief mich Frau Dr aufgrund meines Faxes bezüglich der vollständigen Krankenaktenanforderung an.
Zunächst entschuldigte sie sich bei mir, daß in meiner Akte Unterlagen meiner Schwiegermutter gelandet sind. Dann, sagte sie folgendes:
Frau Engel, ich habe ja gehört, daß sie zu Dr. nach gewechselt haben. Der hat sie ja einige Zeit in meiner Praxis behandelt. Ich verstehe nicht so ganz, wozu sie die gesammte Krankenakte benötigen. Wenn ein Gericht dies haben will, kann es ja angefordert werden, denn wir haben ja während der Behandlungen schriftliche Notizen gemacht.
Ich:
Ja, genau Frau , diese schriftliche Anamese fehlt mir komplett in meiner Krankenakte. Sie war der Meinung, daß ich ja verbal in der Lage wäre Dr über den weiteren Behandlungsverlauf nach seinem Austritt in ihrer Praxis zu unterrichten.

Um es auf den Punkt zu bringen:
Ich habe ihr klar und deutlich gesagt, daß ich schriftlich um Herausgabe meiner kompletten Krankenakte gebeten habe und ich meines Erachtens auch ein Anrecht darauf habe.
Habe es damit untermauert, daß ich ihr sagte:
Frau , wenn ich also nicht zu Herr gewechselt hätte, sondern einen fremden Arzt, dann hätten sie die Akte so rausgegeben???
Sie hat mir nun also zugesagt, dass ich in den nächsten Tagen die gewünschten Unterlagen bekomme, nur abwarten müßte, da die entsprechende Arzthelferin die das bearbeitet, im Urlaub ist.


An dieser Stelle auch noch meine Erklärung auf die Frage:
Wie stellst Du Dir die Hilfe des Vereins vor?

Ich hatte nach entsprechenden Threads hier im Forum gesucht, bin scheinbar zu blöde dafür...
Solche Situationen wie meine geschilderte, haben sicher schon mehr Menschen erlebt...

LG
Bine
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Karteikarte fotographieren? - von mikky - 04.03.2018, 17:34
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