09.03.2018, 18:19
(06.03.2018, 12:37)Filenada schrieb: Na dann hoffenwa mal, daß dieser Doc hier nicht mitliest...Ist das jetzt doch verboten? Ich dachte, das Einsichtsrecht des Patienten würde auch für die Karteikarte gelten. Oder nun doch nicht?
(07.03.2018, 09:22)Markus schrieb: Es sind ihre persönlichen Aufzeichnungen und da darf sie schreiben was sie will. Es sind eben ihre Gedanken dazu. Sie hat es der Patientin ja nicht ins Gesicht gesagt.Das ist eben die Frage. Ist das wirklich dasselbe, wie wenn ich daheim in mein Tagebuch schreiben würde: Ärztin ist ein Axxxx. So eine Karteikarte kommt doch in viele Hände. Und wenn ich es richtig verstanden habe, hat der Patient ein Einsichtsrecht. Ich finde schon, daß man sich da sachlich ausdrücken sollte. Soweit ich mich erinnere, hat sie im persönlichen Gespräch auch den Begriff "Borreliose-Guru" verwendet. Und sie hat mir geraten, diesen Arzt wegen Körperverletzung zu verklagen. Ich finde auch das schon nicht richtig, so etwas einem Patienten gegenüber zu äußern.
(07.03.2018, 11:01)ibi schrieb: Und zumindest bei Zöliakie wird der Dünndarm biopsiert und keine Koloskopie gemacht.Sehr guter Hinweis. Genau das habe ich mich nämlich auch gefragt. Sie behauptet, man könne bei einer DS sehen, ob jemand Gluten verträgt oder nicht. Ich habe beim Googlen keinen Hinweis darauf gefunden. Im übrigen habe ich auch weder Durchfall noch Bauchschmerzen.
(07.03.2018, 22:47)bine schrieb: An dieser Stelle möchte ich Euch gerne das Ergebnis meiner schriftlichen Anforderung Krankenakte Hausärztin mitteilen... Ich verstehe nicht so ganz, wozu sie die gesammte Krankenakte benötigen...Habe es damit untermauert, daß ich ihr sagte:
Frau , wenn ich also nicht zu Herr gewechselt hätte, sondern einen fremden Arzt, dann hätten sie die Akte so rausgegeben???
Sie hat mir nun also zugesagt, dass ich in den nächsten Tagen die gewünschten Unterlagen bekomme, nur abwarten müßte, da die entsprechende Arzthelferin die das bearbeitet, im Urlaub ist.
Hallo Bine,
hier muß ich sagen, daß ich immer noch nicht ganz verstehe, was du da für Hilfe brauchst. Du hast ein Recht auf Herausgabe deiner Unterlagen. Du mußt nicht einmal begründen, warum du die haben willst. Die Frage hier in diesem Thread war eigentlich nur, ob dieses Herausgaberecht auch für persönliche Aufzeichnungen des Arztes auf der Karteikarte gilt. Diese Frage scheint mir hier nicht eindeutig geklärt. Aber unabhängig davon geht es dir doch wohl um deine Untersuchungsunterlagen. Die müssen immer herausgegeben werden. Ich kann auch nicht verstehen, wieso man da auf eine bestimmte Arzthelferin erst warten muß. Dir diese Unterlagen zu geben, sollten auch die Kollegen schaffen. Ich persönlich habe da auch noch nie Probleme mit gehabt. Ich habe es bislang immer so erlebt, daß die Arzthelferinnen eh wissen, daß der Patient ein Recht dazu hat und deshalb fraglos alles rausgeben. Wenn du es dringend brauchst, würde ich einfach hingehen.

