HPs dürfen Borre schon behandeln, das Kind muss dann halt evtl. PTLDS oder so heißen. Maßgeblich ist, was die "Fachleute" dazu sagen. Und die sagen eben, dass nach 3 Wochen Antibiose keine Borrelien mehr da sind. Und dann darf das eben auch der HP behandeln, auch in den Ländern wo Meldepflicht herrscht (weil ja gemäß "Experten" keine Borrelieninfektion mehr vorliegen kann).
Die Frage ist eher, welche erfolgversprechende Therapie ein HP anbieten kann.
Die Frage ist eher, welche erfolgversprechende Therapie ein HP anbieten kann.
Dr. Rainer Rothfuß: Feindbilder pflastern den Weg zum Dritten Weltkrieg