(23.05.2018, 17:31)Möwe schrieb: Ja, dass ist ein Muss!Das musst Du denjenigen Fragen, dessen Konto Du nehmen willst. Am saubersten läuft sowas über einen Sozialverband, wie schon erwähnt. Wenn ein Bekannte/r Bedenken hat kannst Du doch die Bewilligung der Stiftung kopieren und ihm geben, dann kann er das bei nachfragen vom Finanzamt vorlegen. Wenn jemand nicht gerade selbsständig ist, sollte es da zu keinen Problemen kommen, denke ich.
und was ist hinsichtlich dem Finanzamt? wenn ich das Konto eines anderen Menschens gebe?
Konnte leider im Netz nichts zum unsrem Thema finden!
Wenn Möwe Hartz 4 Empfänger ist, darf Sie kein Geld empfangen, ich würde mich da niemals auf das Wort irgendeines Sachberaters verlassen. Hinterher wird das Geld doch als Einkommen angerechnet und dann ist es zu spät. Vielleicht kann der Sozialdienst Auskunft geben, keine schlechte Idee. Jetzt stell doch erst mal den Antrag und mach alles fertig da hast Du genug zu tun, für den Rest findet sich dann bestimmt eine Lösung.
Der Sozialverband, an den Du Dich ja wenden willst deichselt das ganz legal.
liebe Grüße borrärger
Glücklich ist der, der hinter den schwarzen Regenwolken auch die Sonne sieht.
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