22.11.2018, 18:16
(21.11.2018, 13:54)Niko schrieb: @Filenada
Dann "bezahlt" der Arzt es aus seinem "Praxis-Budget" und das Labor rechnet mit der Krankenkasse ab?
Zwei Ärzte (ein Allgemeinmediziner und eine Internistin) haben es mir mal so erklärt: Ein Arzt hat die Summe X für Laborkosten zur Verfügung, welche dann von der GKV bezahlt werden.* Diese Summe X ist lächerlich. Bewegt sich (unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland und von Facharzt zu Facharzt; wird jedes Jahr neu berechnet) für den Durchschnittskassenpatienten beim Allgemeinmediziner bei weit unter zwei Euro pro Quartal. Hält der Arzt diesen Rahmen ein, bekommt er ein Haste-gut-gemacht-Honorar von den Kassen. Wenn nicht, dann nicht. Die Tests werden im letzteren Fall von den Kassen aber trotzdem gezahlt; da gibt's auch keine Regreßforderungen (anders als beim Medikamentbudget, bei dessen Überschreitung der Arzt im Endeffekt aus eigener Tasche zahlen muß).
Meldepflichtige Infektionen z. B. zählen übrigens nicht zum Laborbudget des Arztes (Meldepflicht ist Ländersache).
* WENN er die Tests für nötig hält, also auf dem Laborzettel ankreuzt. Natürlich nur für Tests, die von der Kasse "anerkannt" sind. Der LTT Borrelien gehört z. B. seit paar Jahren nicht mehr dazu. (Andere LTT schon; aber ich hab jetzt meine Aufzeichnungen vom entsprechenden Vortrag eines Laborchefs nicht parat.)
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