07.02.2019, 18:20
Ich war vor 1,5 Jahren bei einer Routinekontrolle bei einem Zahnarzt. Der wollte unbedingt röntgen, obwohl ich gar keine Beschwerden hatte. Leider habe ich mich dennoch überreden lassen, daß das notwendig wäre und zugestimmt. 1 Jahr später war ich bei einem anderen Zahnarzt, der auch wieder röntgen wollte. Diesmal habe ich widersprochen, da das gerade erst gemacht worden ist. Er wollte diese Röntgenbilder sehen, und ich versuchte, sie in der anderen Praxis abzuholen. Da war aber niemand zu erreichen, da die Praxis inzwischen geschlossen ist. Es war lange Zeit auch nicht möglich, telefonisch jemanden zu erreichen. Inzwischen geht wenigstens zeitweise mal wieder jemand ran. Man sagte mir, daß es sich um analoge Röntgenbilder handeln würde und ich diese nach Termin abholen könnte. Allerdings finden wir keinen Termin, der auch mir paßt. Da ich im Moment sehr viel unterwegs bin, schaffe ich das nicht zu den wenigen Zeiten, zu denen mal jemand in der Praxis ist. Deshalb habe ich meinen weiterbehandelnden Zahnarzt darum gebeten, die Röntgenbilder anzufordern. Der rief mich aber zurück und sagte mir, daß die Praxis nicht bereit wäre, ihm die Bilder zu schicken; ich müsse sie abholen. Analoge Bilder könnten nicht verschickt werden. Kann das so richtig sein?