15.03.2013, 08:28
Danke für diese interessanten News. Laut Schweizer Rechtssprechung handelt es sich beim Fibromyalgie-Syndrom um ein überwindbares Schmerzsyndrom, das nicht zu einer Rente berechtigt.
LG, Regi
LG, Regi
Je mehr ich über die Borreliose weiss, desto mehr weiss ich, dass man fast gar nichts weiss.
Nichts auf der Welt ist gefährlicher als aufrichtige Ignoranz und gewissenhafte Dummheit. (Martin Luther King)
Absenz von Evidenz bedeutet nicht Evidenz für Absenz