08.02.2019, 23:07
Die Werte sind positiv im Sinne eines Spätstadiums. Sie würden meiner Meinung auf jeden Fall einen Therapieversuch rechtfertigen, wenn andere mögliche Ursachen für die Beschwerden so gut wie möglich ausgeschlossen wurden. Geltende Lehrmeinung verlangt zusammen mit positiven Werten bestimmte Symptome für die Diagnose, weil die Antikörper noch lange nach durchgemachter Infektion nachweisbar sind. Dieser Symptomkatalog ist sehr eng gefasst. Unsere Spezis behandeln auch bei unspezifischen Symptomen. Die Diagnose ist also, je nach Symptomen, nicht zu sichern. Trotzdem kann man einen Therapieversuch machen, um zu sehen, ob sich etwas bessert. Ich würde den Therapieversuch nur nach Leitlinien der DBG und/oder ILADS machen. Geltende Lehrmeinung dosiert kürzer und niedriger bei den AB. Die Entscheidung liegt schlussendlich bei dir. AB sind keine Smarties. Therapien bergen Risiken und Chancen. Mach dich damit unter Berücksichtigung deiner persönlichen KG damit vertraut. Frage, wenn du nicht weiterkommst oder unsicher bist.
LG, Regi
LG, Regi
Je mehr ich über die Borreliose weiss, desto mehr weiss ich, dass man fast gar nichts weiss.
Nichts auf der Welt ist gefährlicher als aufrichtige Ignoranz und gewissenhafte Dummheit. (Martin Luther King)
Absenz von Evidenz bedeutet nicht Evidenz für Absenz