09.02.2019, 17:27
Vielen Dank für die Antworten. Inzwischen hat sich das Problem gelöst. Ich habe einen anderen Zahnarzt, bei dem ich auch schon gewesen bin, darum gebeten, die Bilder einzufordern. Und der hat es geschafft. Somit ist das schon wieder erledigt. Was ich aber noch immer nicht verstehe: In dem dritten Link von fischera wird das ganze so erklärt, als ob der Patient tatsächlich gar kein Recht auf Rausgabe der Bilder hat, sondern nur weiterbehandelnde Arzt, und auch dieser nur vorübergehend zur Einsichtnahme; dann muß er sie wieder zurückschicken? Finde ich echt komisch und widerspricht dem, was ich sonst so gehört habe.