(15.03.2013, 08:28)Regi schrieb: Danke für diese interessanten News. Laut Schweizer Rechtssprechung handelt es sich beim Fibromyalgie-Syndrom um ein überwindbares Schmerzsyndrom, das nicht zu einer Rente berechtigt.
LG, Regi
Ja nicht Regi, alles was man nicht sehen kann sind Somatoforme Störungen und so einfach

Furchtbar, alles was nicht ergründet ist - ist erstmal eingebildet...... wie einfach man sich das doch heute so oft macht.
LG Rosa