07.03.2019, 21:45
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.03.2019, 21:50 von Zuversichtliche.)
Wegen dem Gutachter die Erklärung:
ich habe Anspruch auf 2 Jahre Krankentagegeld. Nachdem ich 3 Monate krank geschrieben war, habe ich versucht wieder zu arbeiten. Nach 6 Wochen bin ich jedoch wieder in den Krankenstand gewechselt, da ich den Arbeitsversuch nur aus dem Bett liegend vorgenommen habe, es keine Besserung gab und meine Fehlerquote nach oben ging.
Ab dem Moment hat meine Versicherung für das Krankentagegeld sämtliche Berichte von den Krankenhäusern und von meinem Hausarzt angefordert. Naja, die Krankenhausberichte waren ja nicht so toll. Bei meinem letzten Krankenhausaufenthalt hat dann der Chefarzt geschrieben, dass es ja keine Borreliose sei, deshalb das Ceftriaxon abgesetzt hat und auch meinte, dass ich eine stationäre Abklärung wegen Psychosomatik vornehmen sollte. Da mein "Hausarzt" für die Versicherung aus deren Sicht zuwenig Angaben gemacht hat, musste ich schliesslich zum Gutachter.
Das Ergebnis hieraus liegt mir aber noch nicht vor.
Gleichzeitig musste ich die Erwerbsminderungsrente beantragen.
Ich muss dazu sagen, dass ich in der Schweiz versichert bin und da ist es üblich, dass man nach 6 Monaten Krankheit eine EM-Rente beantragt.
Hierbei werden sicherlich auch noch Gutachtertermine auf mich zukommen.
Ich hoffe, dass es keine EM-Rente gibt, da ich in der Schweiz noch nicht lange versichert bin und es für mich finanziell dann ein Fiasko werden wird.
Erschwerend kommt hinzu, dass ich nur ein befristetes Arbeitsverhältnis hatte, so dass ich jetzt ohne Arbeitgeber bin (Krankentagegeldanspruch habe ich trotzdem). Und in meinem jetzigen Zustand einen neuen Job anzufangen (wenn ich den dann erst einmal gefunden habe), ist auch sehr herausfordernd.
Ergänzung: trotzdem möchte ich gerne wieder zurück ins Arbeitsleben. Mein Beruf war auch eine Berufung für mich und ich bin eigentlich ein "Arbeitstier" ;-)
In der Schweiz gilt ein Zeckenbiss als Unfall und ist dadurch durch eine Unfallversicherung abgedeckt. Hier wäre die EM-Rente gut.
Aber leider ist es eben nicht nachweisbar, dass ein Zeckenbiss wahrscheinlich für meinen Arbeitsausfall ist.
ich habe Anspruch auf 2 Jahre Krankentagegeld. Nachdem ich 3 Monate krank geschrieben war, habe ich versucht wieder zu arbeiten. Nach 6 Wochen bin ich jedoch wieder in den Krankenstand gewechselt, da ich den Arbeitsversuch nur aus dem Bett liegend vorgenommen habe, es keine Besserung gab und meine Fehlerquote nach oben ging.
Ab dem Moment hat meine Versicherung für das Krankentagegeld sämtliche Berichte von den Krankenhäusern und von meinem Hausarzt angefordert. Naja, die Krankenhausberichte waren ja nicht so toll. Bei meinem letzten Krankenhausaufenthalt hat dann der Chefarzt geschrieben, dass es ja keine Borreliose sei, deshalb das Ceftriaxon abgesetzt hat und auch meinte, dass ich eine stationäre Abklärung wegen Psychosomatik vornehmen sollte. Da mein "Hausarzt" für die Versicherung aus deren Sicht zuwenig Angaben gemacht hat, musste ich schliesslich zum Gutachter.
Das Ergebnis hieraus liegt mir aber noch nicht vor.
Gleichzeitig musste ich die Erwerbsminderungsrente beantragen.
Ich muss dazu sagen, dass ich in der Schweiz versichert bin und da ist es üblich, dass man nach 6 Monaten Krankheit eine EM-Rente beantragt.
Hierbei werden sicherlich auch noch Gutachtertermine auf mich zukommen.
Ich hoffe, dass es keine EM-Rente gibt, da ich in der Schweiz noch nicht lange versichert bin und es für mich finanziell dann ein Fiasko werden wird.
Erschwerend kommt hinzu, dass ich nur ein befristetes Arbeitsverhältnis hatte, so dass ich jetzt ohne Arbeitgeber bin (Krankentagegeldanspruch habe ich trotzdem). Und in meinem jetzigen Zustand einen neuen Job anzufangen (wenn ich den dann erst einmal gefunden habe), ist auch sehr herausfordernd.
Ergänzung: trotzdem möchte ich gerne wieder zurück ins Arbeitsleben. Mein Beruf war auch eine Berufung für mich und ich bin eigentlich ein "Arbeitstier" ;-)
In der Schweiz gilt ein Zeckenbiss als Unfall und ist dadurch durch eine Unfallversicherung abgedeckt. Hier wäre die EM-Rente gut.
Aber leider ist es eben nicht nachweisbar, dass ein Zeckenbiss wahrscheinlich für meinen Arbeitsausfall ist.