Ich glaube, wir kommen hier vom Thema ab. Der Verein wird wohl nie ein Anwaltsbüro werden, dass jeden einzelnen bis zum letzten Punkt mit Erfolg vertritt. Es könnten maximal Tipps gegeben werden.
Wenn es schon nicht ein VDK hinbekommt, dann bedeutet das, es müsste ein spezialisierter Anwalt auf Borreliose sein und der lässt sich nicht mit einem Durchschnittsbeitrag abspeisen. Der kostet extra. Bzw. solche Spezialfälle rechnen sich vielleicht in bestimmten Fällen über eine Sammelklage. Aber in unserem Fall hat doch jeder eine andere Grundlage und ein anderes Ziel z.B. Berufgenossnschaft, Unfallversicherung, Kostenübernahme Krankenkasse, Rentenklage, Arzt verklagen bzgl. Behandlungsfehler und und und. Und selbst mit einer entsprechenden Rechtschutzversicherung sind solche Spezialfälle nicht abgedeckt. Da habe ich hier auch schon Beispiele gelesen, wo dann der Anwalt noch Extrakosten verlangt hat.
Das ist dann wie bei der Krankenkasse, was nicht abgedeckt ist, muss man privat zahlen. Sehe ich jedenfalls so.
Blos mal das Beispiel Aids (wiki):
"Zu Anfang galt die Erkrankung in der öffentlichen Wahrnehmung als Problem von „Randgruppen“ wie Homosexuellen und Drogenabhängigen."...
"Rote Schleife wird Symbol für Kampf gegen AIDS:
Im Jahr 1990 wurde aus Protest gegen die Diskriminierung von HIV-Infizierten auf der AIDS-Konferenz in San Francisco das Red Ribbon, ein rotes Armband, etabliert."
Es war kein Anwalt bzw. Gerichturteil, was da positive Veränderungen in der Ansichtsweise für die Patienten gebracht hat!
Wenn es schon nicht ein VDK hinbekommt, dann bedeutet das, es müsste ein spezialisierter Anwalt auf Borreliose sein und der lässt sich nicht mit einem Durchschnittsbeitrag abspeisen. Der kostet extra. Bzw. solche Spezialfälle rechnen sich vielleicht in bestimmten Fällen über eine Sammelklage. Aber in unserem Fall hat doch jeder eine andere Grundlage und ein anderes Ziel z.B. Berufgenossnschaft, Unfallversicherung, Kostenübernahme Krankenkasse, Rentenklage, Arzt verklagen bzgl. Behandlungsfehler und und und. Und selbst mit einer entsprechenden Rechtschutzversicherung sind solche Spezialfälle nicht abgedeckt. Da habe ich hier auch schon Beispiele gelesen, wo dann der Anwalt noch Extrakosten verlangt hat.
Das ist dann wie bei der Krankenkasse, was nicht abgedeckt ist, muss man privat zahlen. Sehe ich jedenfalls so.
Blos mal das Beispiel Aids (wiki):
"Zu Anfang galt die Erkrankung in der öffentlichen Wahrnehmung als Problem von „Randgruppen“ wie Homosexuellen und Drogenabhängigen."...
"Rote Schleife wird Symbol für Kampf gegen AIDS:
Im Jahr 1990 wurde aus Protest gegen die Diskriminierung von HIV-Infizierten auf der AIDS-Konferenz in San Francisco das Red Ribbon, ein rotes Armband, etabliert."
Es war kein Anwalt bzw. Gerichturteil, was da positive Veränderungen in der Ansichtsweise für die Patienten gebracht hat!
“Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.” Mahatma Ghandi
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