15.05.2019, 06:18
Ich war ja schon bei der Ärztin: vor der Blutuntersuchung! Die hätten sonst gar keine gemacht. Ich dachte, ich hätte ein Einsichtsrecht. Können die mir das wirklich verweigern, bevor ich einen Termin wahrnehme? Ich bin an dieser Ärztin nicht interessiert und werde die Praxis nie wieder aufsuchen. Trotzdem möchte ich meine Ergebnisse haben. Da muß es doch irgend einen Paragraphen geben, der zur Herausgabe der Ergebnisse verpflichtet! Haben die wirklich das Recht einen weiteren Besuch bei der Ärztin als Bedingung für die Herausgabe zu machen?