25.05.2019, 09:34
Zitat:Ein Rezept hätte nicht im Paket gelegen, daher kann das Fehlen auch kein Grund für die Beschlagnahme sein.
Wenn Du versuchst ein rezeptpflichtiges Medikament ohne ärztliche Verordnung zu bekommen ist das mit Sicherheit auch ein Grund für die Beschlagnahme;
Aus:
https://www.antispam-ev.de/wiki/Kriminel...-Apotheken
Zitat:Faustregel 4: Rezeptpflichtige Medikamente ohne Kontrolle?
In jeder Internet-Apotheke erhalten Sie auch Präparate ohne Rezept, die Sie ebenso in jeder normalen Apotheke rezeptfrei erhalten. Das ist auch ganz normal und legitim.
Eine seriöse Internet-Apotheke verkauft aber niemals rezeptpflichtige Medikamente ohne Vorlage eines gültigen Rezepts.
Der Apotheker würde sich damit nach deutschem Recht strafbar machen. Seriöse ausländische Anbieter haben daher auch in Deutschland Niederlassungen, die sich genau an die deutschen Bestimmungen halten.
Immer dann, wenn Ihnen der Kauf von solchen Medikamenten angeboten wird, die es in Deutschland nur auf Rezept gibt (und dazu gehört z.B. Viagra!), und wenn damit geworben wird, dass Sie diese Medikamente auch ohne Rezept bekämen, dann ist immer etwas faul. Sie können in diesem Fall ziemlich sicher davon ausgehen, dass diese Apotheke von Kriminellen betrieben wird. Besonders dann, wenn sogar Medikamente verkauft werden, die in Deutschland dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unterliegen, wie z.B. Diazepam, Phentermin etc. Eine Internet-Apotheke, die Ihnen so etwas unkontrolliert verkaufen will, wird ziemlich sicher von irgendeiner osteuropäischen Gangsterbande betrieben und verkauft Ihnen gefälschtes, z.T. womöglich hochgefährliches Zeug.
Waldgeist
“Die Mikrobe ist nichts, das Milieu ist alles.“