17.09.2019, 17:34
(17.09.2019, 09:41)Boembel schrieb: Der Test auf Borreliosewerte (vermutlich Antikörper) war angeblich negativ (er hat die Unterlagen auch seltsamerweise nicht rausgerückt).
(17.09.2019, 10:23)paperhearts schrieb: Leider wollte das Labor die genauen Werte nicht rausrücken.
"Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 630g Einsichtnahme in die Patientenakte
(1) Dem Patienten ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn betreffende Patientenakte zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen. Die Ablehnung der Einsichtnahme ist zu begründen. § 811 ist entsprechend anzuwenden.
(2) Der Patient kann auch elektronische Abschriften von der Patientenakte verlangen. Er hat dem Behandelnden die entstandenen Kosten zu erstatten.
(3) Im Fall des Todes des Patienten stehen die Rechte aus den Absätzen 1 und 2 zur Wahrnehmung der vermögensrechtlichen Interessen seinen Erben zu. Gleiches gilt für die nächsten Angehörigen des Patienten, soweit sie immaterielle Interessen geltend machen. Die Rechte sind ausgeschlossen, soweit der Einsichtnahme der ausdrückliche oder mutmaßliche Wille des Patienten entgegensteht."
Quelle: Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz
Es können maximal die Kopierkosten verlangt werden.
@ Paper: Hast Du einen Arzt gehabt, der das Labor in Auftrag gegeben hat? Dann ist dieser für Deine Befunde zuständig und muß sie übrigens mind. zehn Jahre aufbewahren. Warst DU der Auftraggeber, dann muß das Labor die Befunde an Dich rausrücken.
Shit happens. Mal bist Du die Taube, mal das Denkmal...
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