(17.09.2019, 17:34)Filenada schrieb: Dann ist dieser für Deine Befunde zuständig und muß sie übrigens mind. zehn Jahre aufbewahren. Warst DU der Auftraggeber, dann muß das Labor die Befunde an Dich rausrücken.Jep. Viele Labore stellen sich quer, wenn man mit Überweisung hin ist, d.h. geben keine Befundauskunft (manche schon). Inwiefern das rechtens ist, weiß ich nicht, habe da bisher keinen Aufriss gemacht. Könnte mir aber vorstellen, dass das auch rechtswidrig ist.
Dr. Rainer Rothfuß: Feindbilder pflastern den Weg zum Dritten Weltkrieg