20.11.2019, 14:42
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.11.2019, 14:42 von Borrelienkriegsveteran.)
Was die VlsE-Bande angeht:
Priv. Doz. Dr. med. H.E. Langer, ehemaliger Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie (DGRh), schreibt: "In einigen Fällen ist VlsE als einziger Borrelien-spezifischer Antikörper nachweisbar und in diesem Fall der einzige Befund, der auf eine Borreliose hindeutet."
https://www.rheuma-online.de/aktuelles/n...e-und-pse/
Priv. Doz. Dr. med. H.E. Langer, ehemaliger Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie (DGRh), schreibt: "In einigen Fällen ist VlsE als einziger Borrelien-spezifischer Antikörper nachweisbar und in diesem Fall der einzige Befund, der auf eine Borreliose hindeutet."
https://www.rheuma-online.de/aktuelles/n...e-und-pse/
"Die willkürliche Klassifikation der LL DGN als S3-Leitlinien ist wahrheitswidrig und gereicht Patienten auf dem medizinischen und forensischen Bereich zu erheblichen Nachteilen. Die Sache ist strafrechtsrelevant."
(Homepage Praxis Berghoff)