20.11.2019, 14:53
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.11.2019, 14:54 von Borrelienkriegsveteran.)
(20.11.2019, 14:44)Markus schrieb:Leider wahr. Mir wurde von ärztlicher Seite bereits trotz positivem Westernblot, Akrodermatitis(!), erheblichen neurologischen Beschwerden und wandernden Gelenkschmerzen, etc. die Borreliose "abgesprochen". Dafür gibt es jetzt ein MRT (Verdacht MS). Man fragt sich schon, was da hinter den Kulissen abläuft. Es ist nicht rational erklärbar. Irgendwie muss man in diesem Wahnsinn seinen Weg finden ... Aber zurück zu den Problemen der Threadstellerin.(20.11.2019, 14:38)Borrelienkriegsveteran schrieb: Die Serologie kann Borreliose nicht widerlegen.Das Problem ist, dass man selbst in der Bringschuld ist, zu beweisen, dass die Beschwerden von Borreliose kommen, was so gut wie unmöglich ist.
"Die willkürliche Klassifikation der LL DGN als S3-Leitlinien ist wahrheitswidrig und gereicht Patienten auf dem medizinischen und forensischen Bereich zu erheblichen Nachteilen. Die Sache ist strafrechtsrelevant."
(Homepage Praxis Berghoff)