27.11.2019, 17:38
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.11.2019, 18:05 von Borrelienkriegsveteran.)
Dito. Ich würde bei meinem schlimmsten Feind nicht riskieren, dass er diese Hölle auf Erden durchleben muss. Man kann ja nicht sicher sein, dass keine Borrelien mehr da sind.
"Die willkürliche Klassifikation der LL DGN als S3-Leitlinien ist wahrheitswidrig und gereicht Patienten auf dem medizinischen und forensischen Bereich zu erheblichen Nachteilen. Die Sache ist strafrechtsrelevant."
(Homepage Praxis Berghoff)