24.03.2021, 05:55
off-topic
Kleine Anmerkung der Vollständigkeit halber: Das - wie auch die anderen aufgezählten Einschränkungen - war inna BRD so. Inna DDR hatten die Frauen nicht nur das Recht zur Arbeit, sondern auch die Pflicht dazu (genau wie die Männer). Wir Ostfrauen "durften" auch ein eigenes Konto besitzen, waren voll geschäftsfähig, mußten keinen Ehemann oder Vater um irgendwas fragen und den § 218 kannten wir nur aus dem Westfernsehen.
Ja, wir waren schon mal einen Schritt weiter...
Dafür hatte der Westen die bessere Musik zu diesem Thema.
(24.03.2021, 02:23)fischera schrieb: Kaum einer wird das noch wissen.
Zitat:Das Bürgerliche Gesetzbuch schrieb es vor: Wollte eine Frau arbeiten, musste das ihr Ehemann erlauben. Erst 1977 wurde das Gesetz geändert.
https://www.focus.de/wissen/mensch/gesch...05621.html] Die erste Frau, die ohne Erlaubnis ihres Ehemannes arbeiten darf - FOCUS Online
Kleine Anmerkung der Vollständigkeit halber: Das - wie auch die anderen aufgezählten Einschränkungen - war inna BRD so. Inna DDR hatten die Frauen nicht nur das Recht zur Arbeit, sondern auch die Pflicht dazu (genau wie die Männer). Wir Ostfrauen "durften" auch ein eigenes Konto besitzen, waren voll geschäftsfähig, mußten keinen Ehemann oder Vater um irgendwas fragen und den § 218 kannten wir nur aus dem Westfernsehen.
Ja, wir waren schon mal einen Schritt weiter...
Dafür hatte der Westen die bessere Musik zu diesem Thema.
Shit happens. Mal bist Du die Taube, mal das Denkmal...
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