26.03.2021, 12:03
(26.03.2021, 00:55)Marvolo schrieb: Also eine Neuroborreliose ist gemäß der offiziellen Leitlinie erst dann gesichert, wenn sowohl im Blut als auch im Liquor (Rückenmarksflüssigkeit) Antikörper gegen Borrelien vorliegen. Blut- und Liquorprobe müssen zur gleichen Zeit abgenommen und untersucht werden. Dies ist die sog. Lumbalpunktion.
Letztlich bringt aber am Ende nur diese Untersuchung klarheit, ob tatsächlich eine sog. Neuroborreliose vorliegt.
Aus meiner Erfahrung (im KH) führen selbst die positiven LP Tests nicht immer zu notweniger Infusionstherapie. Ich würde mich auf diese offiziellen Leitlinien nicht verlassen. Wie die Diagnose Neuroborreliose von den Ärzten interpretiert wird, ist höchst umstritten.