Zitat:Frage 1: Hat der Arzt sich ggf. rechtlich etwas zu schulden kommen lassen, mich nicht umgehend zu informieren?Nach derzeit geltenden Leitlinien darf die Diagnose einer Borreliose nicht gestellt werden, wenn positive Serologien in Kombination mit unspezifischen Symptomen vorliegen. Oft befindet sich auf dem Laborbefund der Hinweis, dass die Ergebnisse zusammen mit den Symptomen (und der Vorgeschichte/dem Verlauf) interpretiert werden müssen. Grund dafür ist, dass die Antikörpertests nicht zwischen aktiver und früher durchgemachter Borreliose unterscheiden können (Seronarbe), da Antikörper nach ausgeheilter Borreliose nur sehr langsam abgebaut werden sollen. Auf dieser Grundlage würde ich sagen, er hat sich rechtlich nichts zuschulden kommen lassen. Sein Vorgehen hingegen erscheint mir fragwürdig. Weshalb macht er einen Borreliose-Test, wenn ein positiver Befund dann keine Konsequenzen hat? Ob er sich ethisch was zuschulden kommen lässt, wenn er dir das positive Ergebnis nicht mitteilt, lasse ich mal offen.
Noch ein Tip: Wenn du dich gerade am Informieren bist: Zur Diagnose und Therapie der Borreliose bestehen unterschiedliche Meinungen und Leitlinien (anerkannte und nicht anerkannte). Wer Recht hat und wer nicht, kann im Moment nicht beantwortet werden. Vermutlich haben alle ein bisschen recht, je nach Patient und Verlauf.
https://www.borreliose-nachrichten.de/wp...-20071.pdf
Lager A spiegelt in etwa derzeit geltende Lehrmeinung.
Deine anderen Fragen beantwortet dir vielleicht jemand anderes. Ich kann gerade nicht.
LG, Regi
Je mehr ich über die Borreliose weiss, desto mehr weiss ich, dass man fast gar nichts weiss.
Nichts auf der Welt ist gefährlicher als aufrichtige Ignoranz und gewissenhafte Dummheit. (Martin Luther King)
Absenz von Evidenz bedeutet nicht Evidenz für Absenz