(21.07.2023, 11:54)Nikkk schrieb: [...] wurde damals vor ca. 8 Jahren mit Borreliose diagnostiziert. [...] irgendwas mit IGM Werten ( ? ) oder sowas [...]
Die Aufbewahrungspflicht von Befunden beträgt für Arztpraxen zehn Jahre. Ich würde mir diesen der Vollständigkeit halber holen.
(Laut § 630g BGB haste auch ein Recht drauf.) Ändert nichts an Deiner momentanen Situation, ist aber ein Puzzleteilchen bei der Suche nach der Ursache Deiner Beschwerden.
Ansonsten würde auch ich Ursachenforschung für die Thrombozytopenie betreiben. Oder gibt's dafür schon eine? Wurde denn gesagt, welche "Unterart" von Thrombozytopenie Du hast?
Shit happens. Mal bist Du die Taube, mal das Denkmal...
Gehört zu den OnLyme-Aktivisten: www.onlyme-aktion.org