25.04.2013, 06:58
Ich habe beide Diagnosen. Und das Versorgungsamt lehnt die Anerkennung der Syringymyelie ab, weil es zur Neuroborreliose dazu gehört. Die Berufsgenossenschaft, die die Neuroborreliose anerkennen musste, lehnt die Syringomyelie als Folge der Neuroborreliose ab, weil es angeblich eine eigenständige Krankheit ist. Ich wollte klagen und habe aufgegeben, weil ich dazu momentan nicht den Nerv habe
LG, Helena
P.S.
Ich bin sicher, dass ein Zusammenhang besteht, weil beides zeitgleich auftrat.
LG, Helena
P.S.
Ich bin sicher, dass ein Zusammenhang besteht, weil beides zeitgleich auftrat.
Ich lasse mich von niemandem verbiegen.