Du hast das Recht, eine Behandlung abzulehnen. Leider besteht keine Rechtsgrundlage dafür, eine Behandlung einzufordern, wenn sie der Arzt nicht freiwillig verordnet. Wir werden diesbezüglich also komplett bevormundet. Die Konsequenzen einer Nicht-Behandlung dürfen wir dafür selbst tragen.
LG, Regi
LG, Regi
Je mehr ich über die Borreliose weiss, desto mehr weiss ich, dass man fast gar nichts weiss.
Nichts auf der Welt ist gefährlicher als aufrichtige Ignoranz und gewissenhafte Dummheit. (Martin Luther King)
Absenz von Evidenz bedeutet nicht Evidenz für Absenz