Hallo @all,
da muss ich doch auch mal meinen "Senf" dazugeben:...
Meine Erfahrung mit dem Mdk:
AU-Gutachten (mit der Fragestellung Dauer der AU/Zweifel der KK):
Mal abgesehen, das die Begutachtung eine "psychische" Totur war und ich dem Gutachter innerlicht "verwünschte" .... eine körperliche Untersuchung gar nicht erfolgte und man sich nur auf einen Befund konzentrierte, der den Gesamtzusammenhang gar nicht wiedergab und von meinem ständig behandelnden Arzt (AU-Schreibung) kein Befund vorlag, und ich meinen ganzen "Gripps" zusammennehmen mußte, um meine Lage real zu schildern ... erhielt ich darauf hin ein Gutachten, das eigentlich zu meinem Gunsten zu werten war und ein folgendes weiteres Vorgehen empfohlen wurde: "Ggf. Wiederholung des LTT zur Einordnung der Aktivität einer B. ... .... erscheint Erwerbsfähigkeit als gefährdet ....")
Das muss wohl der KK ein Dorn im Auge gewesen sein.
Denn kurz darauf kam die Retourkutsche in einer anderen Sache von einer anderen Beratungsstelle des hiesigen Mdk - laut Aktenlage. Mit viel "irritierenten" Text und den üblichen Aussagen.....u.a. LTT nicht validiert usw.
-----------------------------
Und in einer anderen Sache (Kostenerstattung der Infussionslösung): Das Schreiben ist wie Honig - süß. Den Text muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. (Im Abhilfebescheid)
"... dabei stellte sich heraus, das der (siehe Betreff) in seinem Gutachten die Anlage I der Arzneimittelrichtlinien falsch interpretiert hatte. ... und entschuldigen uns, dass wir die Auffassung des (siehe Betreff) nicht kritischer betrachtet haben...."
Diese Interpretation wird ja auch so selten benötigt, AB-infusionen sind ja wohl sehr selten ?!.....:
da muss ich doch auch mal meinen "Senf" dazugeben:...

Meine Erfahrung mit dem Mdk:
AU-Gutachten (mit der Fragestellung Dauer der AU/Zweifel der KK):
Mal abgesehen, das die Begutachtung eine "psychische" Totur war und ich dem Gutachter innerlicht "verwünschte" .... eine körperliche Untersuchung gar nicht erfolgte und man sich nur auf einen Befund konzentrierte, der den Gesamtzusammenhang gar nicht wiedergab und von meinem ständig behandelnden Arzt (AU-Schreibung) kein Befund vorlag, und ich meinen ganzen "Gripps" zusammennehmen mußte, um meine Lage real zu schildern ... erhielt ich darauf hin ein Gutachten, das eigentlich zu meinem Gunsten zu werten war und ein folgendes weiteres Vorgehen empfohlen wurde: "Ggf. Wiederholung des LTT zur Einordnung der Aktivität einer B. ... .... erscheint Erwerbsfähigkeit als gefährdet ....")
Das muss wohl der KK ein Dorn im Auge gewesen sein.
Denn kurz darauf kam die Retourkutsche in einer anderen Sache von einer anderen Beratungsstelle des hiesigen Mdk - laut Aktenlage. Mit viel "irritierenten" Text und den üblichen Aussagen.....u.a. LTT nicht validiert usw.
-----------------------------
Und in einer anderen Sache (Kostenerstattung der Infussionslösung): Das Schreiben ist wie Honig - süß. Den Text muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. (Im Abhilfebescheid)
"... dabei stellte sich heraus, das der (siehe Betreff) in seinem Gutachten die Anlage I der Arzneimittelrichtlinien falsch interpretiert hatte. ... und entschuldigen uns, dass wir die Auffassung des (siehe Betreff) nicht kritischer betrachtet haben...."
Diese Interpretation wird ja auch so selten benötigt, AB-infusionen sind ja wohl sehr selten ?!.....:

“Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.” Mahatma Ghandi
Macht mit in unserem Patientenverein!
Ohne OnLyme-Aktion.org = kein Forum!