04.12.2013, 21:17
Nicht direkt gehörte Ärztesprüche (die hatte ich aber auch reiclich), aber dennoch alles äußerst fragwürdig...:
In meinem Arzhaftungsgutachten steht:
Die Diagnose "Neuroborreliose" setzt eine Lumbalpunktion und Nachweis spezifischer Entzündungszeichen im Liquor voraus.
Diese Untersuchungen wurden bei der Patientin nicht durchgeführt. Somit lag bei der Klägerin aus wissenschaftlicher Sicht kein Stadium II/Neuroborreliose vor.
Aha....
Mal ehrlich, soll ich schreien oder mich totlachen?
Ein Patient ist krank, wird aber nicht entsprechend untersucht, also ist er gesund? Das ist absurd. Mal abgesehen davon wäre es Aufgabe der beklagten Ärztin gewesen, mich angesichts der Symptomatik zum Neurologen zu überweisen, um das abzuklären. Hat sie aber nicht, statt dessen war es dann eben die Psyche, muss ja, bei der Vorgeschichte der Patientin....
Wenn ich dieses "Gutachten" (nach Aktenlage) lese, (oder sollte ich es besser Schlechtachten" nennen?
), kann ich nur den Kopf schütteln. So heißt es z.B. zunächst , die Diagnose sei rechtzeitig erfolgt, die Einschätzung als Frischinfektion und der Behandungsbeginn 14 Tage später (der nur deshalb erfolgte, weil ich als Notfall bei der Ärztin war, sie sagte, mein Borreliosebefund sei da, er sei positiv und das habe sie eigentlich mit mir besprechen wollen, wenn ich mal wider regulär da sei, was aber gar nicht geplant war) seien korrekt und einige Absätze später heißt es dann, eine Borrelioserkrankung sei nicht belegt. In der von der Ärztin handschriftlich geführten Akte (die ich damals kopiert habe, als ich den Arzt gewechselt habe), steht aber u.a. "Borreliose!" und einige Wochen später "eindeutig Borreliose!" Was denn nun?
Tja, wie kommen die wohl aus der Nummer raus?
Die FSME-Impfung sei auch nicht zu beanstanden gewesen, auch wenn die Ärztin mich vorher nicht untersucht und befragt hat (das widerspricht den Allgemeinen Impfempfehlugnen des RKI und wurde sogar von der Schlichtungsstelle bemängelt. Es stehe noch diverse weitere Merkwürdigkeiten drin, ich will das nicht alles aufzählen, aber es ist einfach nur lächerlich...
Aber der Oberhammer war, dass er schreibt, die DBG sei eine freie Vereinigung, die ihre eigenen Definitionen zur Borreliose setzt, eigene Therapieleitlinien herausgibt und für sich die „Lufthoheit" für Diagnostik und Therapie bei Borreliosen beansprucht. Man würde sich dazu gerne gegenseitg zitieren, Mitglieder würde Borreliose-Praxen und -Klinken betreiben, teure Labordiagnostik durchführen. u.ä.
Das erfüllt meiner Ansicht nach schon den Straftatbestand der Verleumdung. Ob ich das Gutachten mal an die DBG schicken sollte?
In meinem Arzhaftungsgutachten steht:
Die Diagnose "Neuroborreliose" setzt eine Lumbalpunktion und Nachweis spezifischer Entzündungszeichen im Liquor voraus.
Diese Untersuchungen wurden bei der Patientin nicht durchgeführt. Somit lag bei der Klägerin aus wissenschaftlicher Sicht kein Stadium II/Neuroborreliose vor.
Aha....
![[Bild: a015.gif]](http://www.cosgan.de/images/smilie/konfus/a015.gif)

Ein Patient ist krank, wird aber nicht entsprechend untersucht, also ist er gesund? Das ist absurd. Mal abgesehen davon wäre es Aufgabe der beklagten Ärztin gewesen, mich angesichts der Symptomatik zum Neurologen zu überweisen, um das abzuklären. Hat sie aber nicht, statt dessen war es dann eben die Psyche, muss ja, bei der Vorgeschichte der Patientin....

Wenn ich dieses "Gutachten" (nach Aktenlage) lese, (oder sollte ich es besser Schlechtachten" nennen?
![[Bild: a025.gif]](http://www.cosgan.de/images/smilie/boese/a025.gif)

Tja, wie kommen die wohl aus der Nummer raus?

Die FSME-Impfung sei auch nicht zu beanstanden gewesen, auch wenn die Ärztin mich vorher nicht untersucht und befragt hat (das widerspricht den Allgemeinen Impfempfehlugnen des RKI und wurde sogar von der Schlichtungsstelle bemängelt. Es stehe noch diverse weitere Merkwürdigkeiten drin, ich will das nicht alles aufzählen, aber es ist einfach nur lächerlich...
Aber der Oberhammer war, dass er schreibt, die DBG sei eine freie Vereinigung, die ihre eigenen Definitionen zur Borreliose setzt, eigene Therapieleitlinien herausgibt und für sich die „Lufthoheit" für Diagnostik und Therapie bei Borreliosen beansprucht. Man würde sich dazu gerne gegenseitg zitieren, Mitglieder würde Borreliose-Praxen und -Klinken betreiben, teure Labordiagnostik durchführen. u.ä.
Das erfüllt meiner Ansicht nach schon den Straftatbestand der Verleumdung. Ob ich das Gutachten mal an die DBG schicken sollte?
![[Bild: a015.gif]](http://www.cosgan.de/images/smilie/konfus/a015.gif)