Hallo Antje,
so viel ich weiß dürfen Heilpraktiker generell keine verschreibungspflichtigen Medikamente verabreichen. Ist im Arzneimittelgesetz m.W. geregelt.
Ich kann mir gut vorstellen, dass eine Krankenschwester das nur im Rahmen ihrer Tätigkeit im Krankenhaus oder in der Arztpraxis machen darf. Ist meiner Meinung nach eine Haftungsfrage.
Gerade bei Wirkstoffen wie Cefotaxim oder Ceftriaxon kann es ja auch mal zu einem anaphylaktischen Schock kommen - und was macht man dann da, wenn kein Arzt und keine Notfallmedikamente zur Verfügung stehen?
Ich hatte mal Probleme bei einer Infusion und war ziemlich froh, dass da sofort ein Arzt da war.
LG Niki
so viel ich weiß dürfen Heilpraktiker generell keine verschreibungspflichtigen Medikamente verabreichen. Ist im Arzneimittelgesetz m.W. geregelt.
Ich kann mir gut vorstellen, dass eine Krankenschwester das nur im Rahmen ihrer Tätigkeit im Krankenhaus oder in der Arztpraxis machen darf. Ist meiner Meinung nach eine Haftungsfrage.
Gerade bei Wirkstoffen wie Cefotaxim oder Ceftriaxon kann es ja auch mal zu einem anaphylaktischen Schock kommen - und was macht man dann da, wenn kein Arzt und keine Notfallmedikamente zur Verfügung stehen?
Ich hatte mal Probleme bei einer Infusion und war ziemlich froh, dass da sofort ein Arzt da war.
LG Niki