Hallo !
Wie gut ich das doch kenne....
Neurologin, bei der ich wegen Migräne in Behandlung war, als ich ihr mitteilte, dass bei mit Borreliose festgestellt wurde, sofort wie aus der Pistole geschossen: "Das kann nicht sein!" Keine einzige Frage zu Symptomen, ob ich eine Wanderröte hatte (hatte ich ein dreiviertel Jahr vor der Diagnose), ob ein Test gemacht wurde, wie der ausfiel... (er war positiv und sie wusste, dass mein Arbeitsplatz der Wald war )
Dann hat sie mir gnädigerweise gestattet, die Beschwerden zu beschreiben.
Reaktion: "Das ist alles unspezifisch und keine Borreliose" Aha, eine Wanderröte ist also unspezifisch... Als ich sie schließlich fragte, wenn es keine Borreliose sei, was es denn dann sei;: "Das weiß ich auch nicht. Sie tun mir ja so Leid, aber da mische ich mich nicht ein!" Ist es nicht ihre Aufgabe als Ärztin und erst Recht Neurologin, nach anderen Ursachen de Beschwerden zu suchen oder suchen zu lassen, z.b. MS? Ist das nicht unterlassene Hilfeleistung?
Anderer Neurologe, derjenige, der im Rahmen einer Begutachtung wegen eines Rehawiderspruchs die Diagnose Neuroborreliose gestellt hat, 2 1/2 Jahre später, als ich ihn erneut aufsuchte, weil ich dachte, er nimmt mich ernst und glaubt mir:
Zitat aus seinem Bericht an meine HÄ: "Wegen „Sehstörungen, Gelenk-, Muskelschmerzen und Neuralgien“ ist die Patientin nach intensivem Studium von "Informationen" aus dem Internet davon überzeugt, eine Neuroborreliose zu haben, zumal sie auch im Waldkindergarten von einer Zecke gebissen worden sei". ER hat doch die Diagnose gestellt, nicht ich.
Andere Neurologin, zu der mich meine Hausärztin überwiesen hatte, weil die LP negativ war: ich hätte keine Borreliose (seit wann kann man "normale" Borreliose mit einer LP nachweisen?) dass Antibiotika wirken, sei der Placeboeffekt. Und diese Praxis hat auf dem Praxisschild als einen Schwerpunkt Patienten mit chronischen Infektionen stehen...
In einer psychosomatischen Rehaklinik der DRV hat man mir meine massiven Muskelzuckungen, Dauerzappeln des kleinen Fingers meiner linken Hand und die Tatsache, dass mir das rechte Bein manchmal wie durch eine Stromschlag wegzuckt, als psychisch verursacht erklärt.
Neurologe/Psychiater in einer psychiatrischen Klinik: Meine Symptome seien Narbensysmptome. Gibt es dazu eine wissenschaftliche Arbeit? Ich finde in Zusammenhang mit Borreliose nix dazu im Internet...
Das waren nur die Neurologen, ich könnte das mit anderen Fachrichtungen noch fortsetzen.
Das geht mir genauso, es macht mich aber vor allem ungeheuer wütend, was Ärzte sich alles erlauben dürfen, ich habe es ja gerade erst in meiner Arzthaftungsverhandlung erlebt.
Im Grundgesetz Artikel 1 heißt es
Die Würde des Menschen ist unantastbar.
In der Genfer Deklaration des Weltärztebundes
http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/Genf.pdf
heißt es:
„Bei meiner Aufnahme in den ärztlichen Berufsstand gelobe ich feierlich:..
....mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen....
....Die Gesundheit meines Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein...
...Ich werde jedem Menschenleben von seinem Beginn an Ehrfurcht entgegenbringen...
Dies alles verspreche ich feierlich und frei auf meine Ehre.“ ?
In der Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte
http://www.bundesaerztekammer.de/page.as...1.100.1143
heißt es:
§ 1 Aufgaben der Ärztinnen und Ärzte
(1) Ärztinnen und Ärzte dienen der Gesundheit des einzelnen Menschen und der Bevölkerung...
...(2) Aufgabe der Ärztinnen und Ärzte ist es, das Leben zu erhalten, die Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen, Leiden zu lindern...
...§ 2 Allgemeine ärztliche Berufspflichten
(1) Ärztinnen und Ärzte üben ihren Beruf nach ihrem Gewissen, den Geboten der ärztlichen Ethik und der Menschlichkeit aus...
...2) Ärztinnen und Ärzte haben ihren Beruf gewissenhaft auszuüben und dem ihnen bei ihrer Berufsausübung entgegengebrachten Vertrauen zu entsprechen. Sie haben dabei ihr ärztliches Handeln am Wohl der Patientinnen und Patienten auszurichten....
II. Pflichten gegenüber Patientinnen und Patienten
§ 7 Behandlungsgrundsätze und Verhaltensregeln
(1) Jede medizinische Behandlung hat unter Wahrung der Menschenwürde und unter Achtung der Persönlichkeit, des Willens und der Rechte der Patientinnen und Patienten, insbesondere des Selbstbestimmungsrechts, zu erfolgen...
Wenn man an Borreliose erkrankt ist scheint das jedoch nicht zu gelten, warum auch immer.
Und in meinem Fall wird ein krasser Verstoß gegen all das und noch mehr aus § 7, wenn nicht noch ein Wunder geschieht, demnächst mit der Abweisung meiner Arzthaftungsklage auch noch als rechtlich korrekt vom Richter abgesegnet, im Namen des Volkes...
Mein Erlebnis in der örtlich zuständigen Akut-Psychiatrie:
Oberärztin: "Die Borreliose ist durch!!!". Sie hat meine Antibiose abgebrochen, mit dem Resultat, dass ich nach vorheriger weitgehender Beschwerdefreiheit innerhalb von 8 Tagen wieder die komplette Symptomatik hatte.
Als ich in der betreffenden OA-Visite aus purem Zynismus sagte "Naja, ich bin es ja gewohnt, als durchgeknallter Hypochonder hingestellt zu werden", bekam ich zur Antwort: "Deshalb sind Sie ja bei uns!" Ich musste mich unglaublich zusammenreißen, dass ich nicht handgreiflich werde...
Im Bericht stand dann: ...Weiterhin zeigten sich querulatorische Züge mit massiver generalisierter Entwertung von Behörden und auch Behandlern, die zeitweise paranoid anmuteten. Daher kann die Entwicklung einer wahnhaften Symptomatik derzeit nicht ausgeschlossen werden.
Meinen Behördenkrieg haben sie als Manie ausgelegt und der Sozialarbeiter der Station fragte mich doch alles Ernstes, wozu ich einen Schwerbehindertenausweis und die Anerkennung meiner Krankheit als Berufskrankheit bräuchte. Ich solle das alles mal schön lassen, ich hätte sowieso keine Chance...
Ich höre jetzt lieber auf, nicht dass ich noch in den Bus zu dieser Klinik steige und dort Amok laufe...
Liebe Grüße
Annette
Wie gut ich das doch kenne....
Neurologin, bei der ich wegen Migräne in Behandlung war, als ich ihr mitteilte, dass bei mit Borreliose festgestellt wurde, sofort wie aus der Pistole geschossen: "Das kann nicht sein!" Keine einzige Frage zu Symptomen, ob ich eine Wanderröte hatte (hatte ich ein dreiviertel Jahr vor der Diagnose), ob ein Test gemacht wurde, wie der ausfiel... (er war positiv und sie wusste, dass mein Arbeitsplatz der Wald war )
Dann hat sie mir gnädigerweise gestattet, die Beschwerden zu beschreiben.
Reaktion: "Das ist alles unspezifisch und keine Borreliose" Aha, eine Wanderröte ist also unspezifisch... Als ich sie schließlich fragte, wenn es keine Borreliose sei, was es denn dann sei;: "Das weiß ich auch nicht. Sie tun mir ja so Leid, aber da mische ich mich nicht ein!" Ist es nicht ihre Aufgabe als Ärztin und erst Recht Neurologin, nach anderen Ursachen de Beschwerden zu suchen oder suchen zu lassen, z.b. MS? Ist das nicht unterlassene Hilfeleistung?
Anderer Neurologe, derjenige, der im Rahmen einer Begutachtung wegen eines Rehawiderspruchs die Diagnose Neuroborreliose gestellt hat, 2 1/2 Jahre später, als ich ihn erneut aufsuchte, weil ich dachte, er nimmt mich ernst und glaubt mir:
Zitat aus seinem Bericht an meine HÄ: "Wegen „Sehstörungen, Gelenk-, Muskelschmerzen und Neuralgien“ ist die Patientin nach intensivem Studium von "Informationen" aus dem Internet davon überzeugt, eine Neuroborreliose zu haben, zumal sie auch im Waldkindergarten von einer Zecke gebissen worden sei". ER hat doch die Diagnose gestellt, nicht ich.
Andere Neurologin, zu der mich meine Hausärztin überwiesen hatte, weil die LP negativ war: ich hätte keine Borreliose (seit wann kann man "normale" Borreliose mit einer LP nachweisen?) dass Antibiotika wirken, sei der Placeboeffekt. Und diese Praxis hat auf dem Praxisschild als einen Schwerpunkt Patienten mit chronischen Infektionen stehen...
In einer psychosomatischen Rehaklinik der DRV hat man mir meine massiven Muskelzuckungen, Dauerzappeln des kleinen Fingers meiner linken Hand und die Tatsache, dass mir das rechte Bein manchmal wie durch eine Stromschlag wegzuckt, als psychisch verursacht erklärt.
Neurologe/Psychiater in einer psychiatrischen Klinik: Meine Symptome seien Narbensysmptome. Gibt es dazu eine wissenschaftliche Arbeit? Ich finde in Zusammenhang mit Borreliose nix dazu im Internet...
Das waren nur die Neurologen, ich könnte das mit anderen Fachrichtungen noch fortsetzen.
Zitat:denn es wühlt mich zu stark auf.
Das geht mir genauso, es macht mich aber vor allem ungeheuer wütend, was Ärzte sich alles erlauben dürfen, ich habe es ja gerade erst in meiner Arzthaftungsverhandlung erlebt.
Im Grundgesetz Artikel 1 heißt es
Die Würde des Menschen ist unantastbar.
In der Genfer Deklaration des Weltärztebundes
http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/Genf.pdf
heißt es:
„Bei meiner Aufnahme in den ärztlichen Berufsstand gelobe ich feierlich:..
....mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen....
....Die Gesundheit meines Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein...
...Ich werde jedem Menschenleben von seinem Beginn an Ehrfurcht entgegenbringen...
Dies alles verspreche ich feierlich und frei auf meine Ehre.“ ?
In der Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte
http://www.bundesaerztekammer.de/page.as...1.100.1143
heißt es:
§ 1 Aufgaben der Ärztinnen und Ärzte
(1) Ärztinnen und Ärzte dienen der Gesundheit des einzelnen Menschen und der Bevölkerung...
...(2) Aufgabe der Ärztinnen und Ärzte ist es, das Leben zu erhalten, die Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen, Leiden zu lindern...
...§ 2 Allgemeine ärztliche Berufspflichten
(1) Ärztinnen und Ärzte üben ihren Beruf nach ihrem Gewissen, den Geboten der ärztlichen Ethik und der Menschlichkeit aus...
...2) Ärztinnen und Ärzte haben ihren Beruf gewissenhaft auszuüben und dem ihnen bei ihrer Berufsausübung entgegengebrachten Vertrauen zu entsprechen. Sie haben dabei ihr ärztliches Handeln am Wohl der Patientinnen und Patienten auszurichten....
II. Pflichten gegenüber Patientinnen und Patienten
§ 7 Behandlungsgrundsätze und Verhaltensregeln
(1) Jede medizinische Behandlung hat unter Wahrung der Menschenwürde und unter Achtung der Persönlichkeit, des Willens und der Rechte der Patientinnen und Patienten, insbesondere des Selbstbestimmungsrechts, zu erfolgen...
Wenn man an Borreliose erkrankt ist scheint das jedoch nicht zu gelten, warum auch immer.
Und in meinem Fall wird ein krasser Verstoß gegen all das und noch mehr aus § 7, wenn nicht noch ein Wunder geschieht, demnächst mit der Abweisung meiner Arzthaftungsklage auch noch als rechtlich korrekt vom Richter abgesegnet, im Namen des Volkes...
Zitat:Sie sind entweder überfordert oder unterfordert.........
Mein Erlebnis in der örtlich zuständigen Akut-Psychiatrie:
Oberärztin: "Die Borreliose ist durch!!!". Sie hat meine Antibiose abgebrochen, mit dem Resultat, dass ich nach vorheriger weitgehender Beschwerdefreiheit innerhalb von 8 Tagen wieder die komplette Symptomatik hatte.
Als ich in der betreffenden OA-Visite aus purem Zynismus sagte "Naja, ich bin es ja gewohnt, als durchgeknallter Hypochonder hingestellt zu werden", bekam ich zur Antwort: "Deshalb sind Sie ja bei uns!" Ich musste mich unglaublich zusammenreißen, dass ich nicht handgreiflich werde...
Im Bericht stand dann: ...Weiterhin zeigten sich querulatorische Züge mit massiver generalisierter Entwertung von Behörden und auch Behandlern, die zeitweise paranoid anmuteten. Daher kann die Entwicklung einer wahnhaften Symptomatik derzeit nicht ausgeschlossen werden.
Meinen Behördenkrieg haben sie als Manie ausgelegt und der Sozialarbeiter der Station fragte mich doch alles Ernstes, wozu ich einen Schwerbehindertenausweis und die Anerkennung meiner Krankheit als Berufskrankheit bräuchte. Ich solle das alles mal schön lassen, ich hätte sowieso keine Chance...
Ich höre jetzt lieber auf, nicht dass ich noch in den Bus zu dieser Klinik steige und dort Amok laufe...
Liebe Grüße
Annette
"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."
"Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht"
(Bertolt Brecht)
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