06.03.2014, 23:20
(06.03.2014, 22:53)Sunflower schrieb: Dank für die PN!
Wenn die Borrelien unter Mikroskop gesehen wurden, besteht kein Zweifel, oder?
Warum benötigt ihr einen Nachweis der Bo.? Damit die gesetz. KK die Kosten der Behandlung übernimmt?
Verschreibt der Spezi keine AB gegen Zysten und Biofilme zusätzlich zu Mino? Wie lang soll er Mino einnehmen?
ich hatte auch mal Kritik zur Dunkelfeldmikroskopie gelesen und da hieß es dass mehrere Bakterienarten in der Spirochätenform sein können (z.B. Syphillis) und das es keine ausreichende Nachweisform für Borrelien sei.
Ja, wir haben ein Problem mit der KK, aber nicht so einfach zu lösen. es geht auch nicht um die Übernahme der Kosten. Kompliziert :((
Wir haben nur Mino und homöopatisches Chininsulfat verschrieben bekommen. Das wäre somit unsere Kombi! Kein Azi, Tinidazol etc.